Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht in der Zeit vom 28.07. bis 08.08.2014 durchgeführt. Da die im Planentwurf, Stand Juli 2013, vorgenommenen Ergänzungen (Hinweis darauf, wo die Rechtsgrundlagen des Plans eingesehen werden können; Konkretisierung der Zweckbestimmung der privaten Grünfläche „Hausgärten“) in der damaligen Planzeichnung nicht deutlich erkennbar waren, wurde eine erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenommene Konkretisierung sowie die Ergänzung des Hinweises wurden rot gekennzeichnet. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich von der öffentlichen Auslegung informiert. Die Stellungnahmen sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 2ff BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.
Anlagen:
Abwägungsprotokoll
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