Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.02.2014 die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan beschlossen.
Die öffentliche Auslegung wurde öffentlich bekannt gemacht und fristgerecht vom 18.03.2014 bis zum 17.04.2014 durchgeführt. Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es haben sich 7 Behörden und Nachbargemeinden beteiligt. Von Bürgern wurden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit keine Anregungen, Hinweise und Bedenken geäußert. Die Auswertung der Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokolliert. Eine erneute Auslegung nach Abwägung ist nicht erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen § 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung der Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie der öffentlichen Auslegung zum Planentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung.
2. Die Gemeindevertretung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Anlagen: Abwägungsunterlagen
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