Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Betreiber des Gutes Lanke (ökologische Landwirtschaft) planen, zur Abrundung des gesamten Betriebsablaufes und zur energetischen Verwertung des betriebseigenen Mistes und der Gülle, eine Hofbiogasanlage mit 75KW el. Leistung zu errichten. Die Anlage soll nicht mit Energiepflanzen betrieben werden.
Planungsrechtlich handelt es sich um einen Landwirtschaftsstandort. Das Vorhaben ist gemäß § 35 (1) Nr. 1 privilegiert.
Gesetzliche Grundlagen Zuständigkeitsordnung der Gemeinde BauGB
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeindeverwaltung das Einvernehmen zur Errichtung einer Biogasanlage bestehend aus Fermenter, Pumpenhaus, Blockheizkraftwerk und Feststoffdosierer auf dem Betriebsgelände des Gutes Lanke erteilt hat.
Anlagen: Flurkartenauszug Übersichtslageplan
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