Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0661  

 
 
Betreff: Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012;
Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.05.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
15.05.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Die Aufgabe der Prüfung des Jahresabschlusses obliegt im Rahmen der örtlichen Prüfung gem. § 102 Abs. 1 BbgKVerf dem Rechnungsprüfungsamt. Vor der Entlastung durch die Gemeindevertretung ist nach § 104 Abs. 1 und 2 BbgKVerf der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob

 

-          die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Vorschriften eingehalten worden sind,

-          Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, zutreffend dargestellt sind,

-          der Haushaltsplan eingehalten ist,

-          die Ergebnis-, Finanz- und Teilrechnung sowie die Bilanz ein zutreffendes Bild über die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermitteln,

-          die gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften bei der Verwendung von Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Verwaltung des Nachweises des Inventars eingehalten worden sind und

-          der Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss steht und eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde abbildet.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das

Ergebnis der Prüfung einen Schlussbericht zu erstellen. Der Schlussbericht hat eine

Bewertung zum Jahresabschluss der Gemeinde einschließlich des Vorschlags zur

Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zu enthalten.

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim in der Zeit vom 17.02.2014 bis 31.03.2014 geprüft. Gegen die Erteilung der Entlastung der Bürgermeisterin Frau Dr. Radant durch die

Gemeindevertretung bestehen seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken. Der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Wandlitz und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes in der Fassung vom 24.04.2014 sind beigefügt.

 

Gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf sind der Beschluss zum Jahresabschluss und die

Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten gesondert zu beschließen.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kapitel 3 (Gemeindewirtschaft), Abschnitt 1 (Haushaltswirtschaft, §§ 63 bis 85) und

Abschnitt 4 (Prüfungswesen, §§101 bis 106) BbgKVerf

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

8.500

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2014

11130.543107

 

10.000

+ Rückstellungs-auflösung 10.000

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt gem. §82 Abs. 4

BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Wandlitz.

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz erteilt der Bürgermeisterin Frau Dr. Jana Radant für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung.

 

 


Anlagen:

 

-          Jahresabschluss 2012

-          Prüfbericht zum Jahresabschluss 2012 in der Fassung vom 24.04.2014