Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung in der Planungsregion Uckermark-Barnim erfolgt durch die Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung. Eignungsgebiete Windenergienutzung sind Gebiete, in denen der Windenergienutzung, die städtebaulich nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, andere raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen. Gleichzeitig ist die Windenergienutzung an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen. Innerhalb der in der Festlegungskarte festgelegten Eignungsgebiete Windenergienutzung stimmt die Errichtung von Windenergieanlagen mit den Zielen der Raumordnung überein.
Für die Planungsregion Uckermark-Barnim existiert ein als Satzung in Kraft getretener sachlicher Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ in der Bekanntmachung vom 6. August 2004. Dieser sachliche Teilregionalplan wird derzeit fortgeschrieben, ein überarbeiteter Regionalplanentwurf liegt vor. Für den Regionalplanentwurf 2013 des sachlichen Teilregionalplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ findet vom 01. April bis 30. Juni 2014 ein öffentliches Beteiligungsverfahren statt. Grundlagen hierfür sind die Beschlüsse der 26. Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 02. Dezember 2013. In diesem Entwurf ist das Eignungsgebiet Wandlitz entsprechend der Gebietskulisse in der Anlage enthalten.
Folgende Planungsziele werden deshalb vornehmlich angestrebt:
Feinsteuerung der Windkraft im Bereich des im Entwurf des Sachlichen Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ vom 2.Dezember 2013 festgelegten Windeignungsgebiets Wandlitz innerhalb der Gemarkung Lanke.
Neu zu planende und zu errichtende Windkraftanlagen sollen in ihrem Gesamterscheinungsbild, für das Landschaftsbild in möglichst verträglicher Form und sowohl bei der Anordnung mehrerer Anlagenstandorte zueinander als auch bei der Zuordnung der notwendigen Nebenanlagen in flächensparender Form errichtet werden. Ferner soll insbesondere den Belangen des Naturschutzes, der Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, des Brandschutzes sowie – vorsorgend – der Gewährleistung der weiteren gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten in angemessener Weise Rechnung getragen werden.
Der Bebauungsplan soll im Parallelverfahren mit der Erarbeitung des Gesamt- FNP sowie des Regionalplanes zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung aufgestellt werden.
Gesetzliche Grundlagen §§ 1 ff BauGB §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz § 2(2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt,
Der Geltungsbereich entspricht den Darstellungen des Entwurfes des sachlichen Teilplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ des Regionalplanes vom 02.12.2013 zum Eignungsgebiet Wandlitz für den in der Gemarkung Lanke gelegenen Teil.
Der beigefügte Kartenauszug ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen: Geltungsbereich (entspricht den Darstellungen des Entwurfes des sachlichen Teilplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ des Regionalplanes zum Eignungsgebiet Wandlitz für den in der Gemarkung Lanke gelegenen Teil.)
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