Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0639  

 
 
Betreff: Aufhebung der Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren "Thälmannstraße/Am Schwalbenberg"
Gemarkung Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.04.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.04.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.05.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
15.05.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Thälmannstr_Aufstellungsbeschluss
Thälmannstr_Verträge
Thälmannstr_Änderungsbeschluss
Thälmannstr_Festsetzungen

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz hat am 19.06.1997 mit Beschluss-Nr. „W“ 40/97-05 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg“ beschlossen. Der Bebauungsplan sollte aufgestellt werden, da zu befürchten war, dass die Steuerungsmöglichkeiten des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht mehr ausreichen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und gesicherte Erschließung des Areals gewährleisten zu können.

 

Folgende Beschlüsse wurden darüber hinaus gefasst:

  1. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages vom 27.03.1997  mit der Nr. „W“ 38/97-03,
  2. Änderungsbeschluss vom 10.06.1999 mit Beschluss-Nr. „W“ 08/99-08,
  3. Beschluss zu den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes vom 29.06.2000 mit Beschluss-Nr. „W“ 21/2000-03.

 

Weitere Verfahrensschritte wurden nicht vollzogen.

 

Inzwischen ist das Areal fast vollständig mit Wohnhäusern bebaut. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist nicht mehr erforderlich. 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:                    Nein

 

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Aufhebung folgender Beschlüsse:

 

1. Aufstellungsbeschluss vom 19.06.1997 mit der Beschluss-Nr. „W“ 40/97-05 zum Bebauungsplan „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg“;

2. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages vom 27.03.1997 mit der Beschluss-Nr. „W“ 38/97-03;

3. Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg vom 10.06.1999 mit der Beschluss-Nr. „W 08/99-08;

4. Beschluss zu den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg“ vom 29.06.2000 mit der Beschluss-Nr. „W“ 21/2000-03.


Anlagen:

 

1. Aufstellungsbeschluss vom 19.06.1997 mit der Beschluss-Nr. „W“ 40/97-05 zum Bebauungsplan „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg“;

2. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages vom 27.03.1997 mit der Beschluss-Nr. „W“ 38/97-03;

3. Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg vom 10.06.1999 mit der Beschluss-Nr. „W 08/99-08;

4. Beschluss zu den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg“ vom 29.06.2000 mit der Beschluss-Nr. „W“ 21/2000-03eschluss-Nr. „W“ 40/97-05 vom 19.06.1997 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg mit Geltungsbereich 

Beschluss-Nr. „W“ 21/2000-03 vom 14.06.2000 zur zu den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg“ mit Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Thälmannstr_Aufstellungsbeschluss (341 KB)    
Anlage 2 2 Thälmannstr_Verträge (229 KB)    
Anlage 3 3 Thälmannstr_Änderungsbeschluss (527 KB)    
Anlage 4 4 Thälmannstr_Festsetzungen (385 KB)