Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz hat am 19.06.1997 mit Beschluss-Nr. „W“ 40/97-05 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg“ beschlossen. Der Bebauungsplan sollte aufgestellt werden, da zu befürchten war, dass die Steuerungsmöglichkeiten des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht mehr ausreichen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und gesicherte Erschließung des Areals gewährleisten zu können.
Folgende Beschlüsse wurden darüber hinaus gefasst:
Weitere Verfahrensschritte wurden nicht vollzogen.
Inzwischen ist das Areal fast vollständig mit Wohnhäusern bebaut. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist nicht mehr erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Aufhebung folgender Beschlüsse:
1. Aufstellungsbeschluss vom 19.06.1997 mit der Beschluss-Nr. „W“ 40/97-05 zum Bebauungsplan „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg“; 2. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages vom 27.03.1997 mit der Beschluss-Nr. „W“ 38/97-03; 3. Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg vom 10.06.1999 mit der Beschluss-Nr. „W 08/99-08; 4. Beschluss zu den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg“ vom 29.06.2000 mit der Beschluss-Nr. „W“ 21/2000-03. Anlagen:
1. Aufstellungsbeschluss vom 19.06.1997 mit der Beschluss-Nr. „W“ 40/97-05 zum Bebauungsplan „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg“; 2. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages vom 27.03.1997 mit der Beschluss-Nr. „W“ 38/97-03; 3. Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg vom 10.06.1999 mit der Beschluss-Nr. „W 08/99-08; 4. Beschluss zu den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg“ vom 29.06.2000 mit der Beschluss-Nr. „W“ 21/2000-03eschluss-Nr. „W“ 40/97-05 vom 19.06.1997 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg mit Geltungsbereich Beschluss-Nr. „W“ 21/2000-03 vom 14.06.2000 zur zu den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thälmannstraße/Am Schwalbenberg“ mit Geltungsbereich
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