Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0630  

 
 
Betreff: 1.Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA1
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
03.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
03.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
03.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
03.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
04.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
04.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
04.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
05.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
05.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.03.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.04.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
1.Änderung der Hauptsatzung

Begründung / Erläuterung

Im Rahmen einer Standortüberprüfung ist aufgefallen, dass der Bekanntmachungskasten im Ortsteil Schönwalde nicht an dem Ort steht, wie er in der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz ausgewiesen ist.

Laut Hauptsatzung steht der Kasten vor dem Grundstück Hauptstraße 28, tatsächlich steht er aber vor dem Grundstück Hauptstraße 38.

 

Eine Umsetzung des Kastens vor dem Grundstück Hauptstraße 28 ist aus Platzgründen nicht möglich.

 

Aus diesem Grunde wird die Änderung der Hauptsatzung notwendig.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:              Nein

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1.Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 


Anlagen:

1.Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.Änderung der Hauptsatzung (59 KB)