Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Rahmen einer Standortüberprüfung ist aufgefallen, dass der Bekanntmachungskasten im Ortsteil Schönwalde nicht an dem Ort steht, wie er in der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz ausgewiesen ist. Laut Hauptsatzung steht der Kasten vor dem Grundstück Hauptstraße 28, tatsächlich steht er aber vor dem Grundstück Hauptstraße 38.
Eine Umsetzung des Kastens vor dem Grundstück Hauptstraße 28 ist aus Platzgründen nicht möglich.
Aus diesem Grunde wird die Änderung der Hauptsatzung notwendig.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 1.Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Anlagen: 1.Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
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