Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0612  

 
 
Betreff: Bildung einer "Arbeitsgruppe Erholungsortentwicklung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Schüler, Irene
Die Bürgermeisterin
Federführend:Bgm   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
03.02.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgezogen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung

Begründung / Erläuterung

 

Zur Erholungsortentwicklung der Gemeinde Wandlitz liegen bisher konkret folgende Beschlüsse vor:

  • 09/2012 Selbstbindungsbeschluss der Gemeindevertretung zur vorgelegten Erholungs­ortentwicklungskonzeption (06/2012)
  • 09/2013 Beschluss der Gemeindevertretung zur Realisierung verschiedener Maßnahmen in/ab 2014
  • 10/2013 Beschluss der Gemeindevertretung zur Realisierung der Touristinformation ab 2014

 

Die Umsetzung der Erholungsortentwicklungskonzeption in den kommenden Jahren stellt ein Großprojekt dar.

Hierfür wurde ein Projektstrukturplan erstellt, der die Arbeitsstruktur für die Umsetzung der ca. 120 geplanten Maßnahmen enthält, d.h. Verantwortlichkeiten, Prioritäten, Zeitpläne, Kostenansätze. Ziel ist es, die Umsetzung jeder Maßnahme durch die Verwaltung zu koordinieren. Hierfür wurden die empfohlenen Maßnahmen der Konzeption in Maßnahmenpakete gegliedert und Teilprojektleitern zugeordnet.

 

Neben personellen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung von Maßnahmen sind weitere Kriterien für den Umsetzungserfolg von Bedeutung:

  • gemeinsames Verständnis und Engagement aller Beteiligten, d.h. der politischen Gremien, der Gemeindeverwaltung, der touristischen Akteure, der Einwohner der Gemeinde
  • transparente/effektive Informations- und Kommunikationsstrukturen zwischen allen Beteiligten

 

Auf Grund vorstehender Kriterien wird die Bildung einer Arbeitsgruppe befürwortet und empfohlen.

 

 

 

Folgende Aufgaben sollte die Arbeitsgruppe „Erholungsortentwicklung“ wahrnehmen:

 

  • Priorisierung der Maßnahmenrealisierung inkl. Aufnahme neuer Maßnahmen bzw. Verwerfen/Zurückstellen von Maßnahmen
  • Prozessbegleitung
  • Vorbereitung/Abstimmungen zu jährlichen Haushaltsplan-Ansätzen
  • Informationsweitergabe an alle Ausschüsse

 

Die Arbeitsgruppe sollte wie folgt zusammengesetzt werden und von der Bürgermeisterin geleitet werden:

 

  • je 1 Vertreter der Fraktionen der Gemeindevertretung
  • je 1 Vertreter des Tourismusvereins Naturpark Barnim e.V. und der Naturparkverwaltung (themenbezogene Teilnahme)
  • Vertreter der Verwaltung (themenbezogene Teilnahme)

 

Partner aus dem Bereich der Tourismusentwicklung sollten konsultierend die Arbeitsgruppe fachlich zu speziellen Themen unterstützen.

 

Bei der Benennung der Vertreter der Fraktionen sollte darauf geachtet werden, dass nach Möglichkeit diese Vertreter gleichzeitig jeweils Mitglied in einem der 5 Ausschüsse (A1 bis A5) sind und möglichst aus verschiedenen Orten der Gemeinde Wandlitz kommen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

  1. Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz
  2. Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  3. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:              Nein

 

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Bildung einer Arbeitsgruppe „Erholungsortentwicklung“.

 

  1. Folgende Aufgaben nimmt die Arbeitsgruppe „Erholungsortentwicklung“ wahr:
  • Priorisierung der Maßnahmenrealisierung inkl. Aufnahme neuer Maßnahmen bzw. Verwerfen/Zurückstellen von Maßnahmen
  • Prozessbegleitung
  • Vorbereitung/Abstimmungen zu jährlichen Haushaltsplan-Ansätzen
  • Informationsweitergabe an alle Ausschüsse

 

 

 

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt folgende Besetzung der Arbeitsgruppe:
  • je 1 Vertreter der Fraktionen der Gemeindevertretung, wobei nach Möglichkeit diese Vertreter gleichzeitig jeweils Mitglied in einem der 5 Ausschüsse (A1 bis A5) sein sollten
  • je 1 Vertreter des Tourismusvereins Naturpark Barnim e.V. und der Naturparkverwaltung (themenbezogene Teilnahme)
  • Vertreter der Verwaltung (themenbezogene Teilnahme)

 

Die Fraktionen werden beauftragt, einen Vertreter für die Arbeitsgruppe zu benennen und diese Information bis zum 31. März 2014 an den Sitzungsdienst der Verwaltung zu senden.

Die Verwaltung wird beauftragt, Mitglieder des Tourismusvereins, der Naturparkverwaltung und der Verwaltung selbst zu gewinnen bzw. zu benennen und in 04/2014 eine erste Arbeitssitzung zu organisieren.

 

 


Anlagen: keine