Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG) vom 24. Mai 2004 ist es der Gemeinde als Träger des Brandschutzes ermöglicht worden, durch Satzung den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr zu regeln.Mit Gerichtsurteil vom 10.Februar 2011 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass für eine Gebührenerhebung eine minutengenaue Abrechnung der Einsätze notwendig ist.Es verstößt somit gegen das Gebot der Leistungsproportionalität, wenn die Benutzungsgebühren für Feuerwehreinsätze auf der Basis einstündiger Einsätze festgesetzt werden, aber eine minutengenaue Abrechnung ohne Schwierigkeiten möglich wäre.Da sich die gesetzlichen Grundlagen geändert haben, ist die bestehende Satzung an die Rechtsprechung anzupassen. Auch die Kalkulation war zu überarbeiten.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG)Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG)Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung über den Kostenersatz und den Kostentarif für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.
Anlagen:
Satzung über den Kostenersatz und Kostentarif für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz
Kostenkalkulation
Übersicht zu den Änderungen
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