Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0608  

 
 
Betreff: Satzung über Kostenersatz und Kostentarif für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
03.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
03.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
03.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
03.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
04.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
04.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
04.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
05.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
05.03.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
17.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.03.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.04.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Satzung_ueber_Kostenersatz_u_Kostentarif_FFw_03042014
Kalkulation_Fahrzeugkosten_040214 (4).pdf_
Kalkulation_Personaleinsatz_040214
Übersicht zu den Änderungen

Begründung / Erläuterung

Durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG) vom 24. Mai 2004 ist es der Gemeinde als Träger des Brandschutzes ermöglicht worden, durch Satzung den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr zu regeln.

Mit Gerichtsurteil vom 10.Februar 2011 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass für eine Gebührenerhebung eine minutengenaue Abrechnung der Einsätze notwendig ist.

Es verstößt somit gegen das Gebot der Leistungsproportionalität, wenn die Benutzungsgebühren für Feuerwehreinsätze auf der Basis einstündiger Einsätze festgesetzt werden, aber eine minutengenaue Abrechnung ohne Schwierigkeiten möglich wäre.

Da sich die gesetzlichen Grundlagen geändert haben, ist die bestehende Satzung an die Rechtsprechung  anzupassen. Auch die Kalkulation war zu überarbeiten.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG)

Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG)

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                Nein

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung über den Kostenersatz und den Kostentarif für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.

 

 


Anlagen:

 

Satzung über den Kostenersatz und Kostentarif für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz

 

Kostenkalkulation

 

Übersicht zu den Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung_ueber_Kostenersatz_u_Kostentarif_FFw_03042014 (155 KB)    
Anlage 5 2 Kalkulation_Fahrzeugkosten_040214 (4).pdf_ (111 KB)    
Anlage 3 3 Kalkulation_Personaleinsatz_040214 (10 KB)    
Anlage 4 4 Übersicht zu den Änderungen (180 KB)