Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2013-0330  

 
 
Betreff: Antrag auf Abweichung von der "Gestaltungssatzung Schönerlinde"
- Errichtung eines Werbeaufstellers -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:SL 63 40/ 002/ 13
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
07.05.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.05.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
03.06.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Auszug Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung Schönerlinde im Bezug auf die Errichtung eines Werbeaufstellers für das Grundstück Schönerlinder Dorfstraße 9a vor.

 

Das Grundstück befindet sich im „engeren“ Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Schönerlinde.

 

Die Gestaltungssatzung regelt, dass fest angebrachte Anlagen der Außenwerbung nicht zulässig sind. Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Werbeaufstellers für eine Pension von insgesamt 2,48 m² im Vorgartenbereich.

 

Im überarbeiteten Entwurf der Gestaltungssatzung sollen Werbeanlagen an der Stätte der Leistung bis zu einer Größe von 2,50 m² Ansichtsfläche zulässig werden.  Diese Regelung wurde in Anlehnung an die Brandenburgische Bauordnung, wonach  Werbeanlagen an der Stätte der Leistung mit nicht mehr als 2,50 m² Ansichtsfläche baugenehmigungsfrei sind, übernommen.

 

Die beantragte Abweichung, Errichtung eines Werbeaufstellers, ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 60, 61 und 81 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                   Nein

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die Zustimmung zur Abweichung zur Errichtung eines Werbeaufstellers bis 2,50 m² Ansichtsfläche für den „engeren“ Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Schönerlinde. 

 

Anlagen: (3 Seiten)

Anlagen:  (3 Seiten)

 

Auszüge aus Antragstellung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug Antragsunterlagen (306 KB)