Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2013-0088  

 
 
Betreff: Zuschüsse an Vereine und Verbände OT Schönerlinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:HA 51
Federführend:KM_Kulturamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Entscheidung
11.03.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Schönerlinde insgesamt 3.760 (Produktkonto 28120.531802) zur Förderung von örtlichen Verbänden und Vereinen sowie Ehrungen und Jubiläen für Senioren zur Verfügung.

 

Bei der Festlegung der Verwendung der Zuschüsse ist zu beachten, dass aus den insgesamt zur Verfügung stehende Mittel auch die Zuwendung für die Senioren und die Jubilare (ab dem 70. Geburtstag) für den Zeitraum Januar bis Dezember 2013 und für weitere kulturelle Veranstaltungen des Ortes zu gewähren sind.

 

Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 46 Abs. 4 BbgKVerf

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

3.760,00

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2013

28120.531802

 

3.760,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Gemäß Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des Ortsbeirates.

 

Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:


Anlagen: