Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Zerpenschleuse insgesamt 3.500,00 € (Produktkonto 28120.531802) zur Förderung von örtlichen Verbänden und Vereinen sowie für Ehrungen und Jubiläen für Senioren zur Verfügung.
Bei der Festlegung zur Verwendung der Zuschüsse ist zu beachten, dass aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln auch die Zuwendung für die Senioren und die Jubilare (ab dem 70. Geburtstag) für den Zeitraum Januar bis Dezember 2013 und für weitere kulturelle Veranstaltungen des Ortes zu gewähren sind.
Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten.
Folgende Anträge liegen vor:
Gesetzliche Grundlagen
§ 46, Abs. 4 BbgKVerf Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des Ortsbeirates.
Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:
Anlagen:
keine |
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