Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.06.2011 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Lindengrund“ gefasst und die Begründung zum Plan gebilligt.
Nach Mitteilung des Abwägungsergebnisses an die berührten Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.07.2011, gab es vom Landesbetrieb Straßenwesen noch Klärungsbedarf zur verkehrlichen Anbindung an die Bundesstraße B 109. Entsprechend der Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen wurde die Begründung auf Seite 16-18 und 53+54 ergänzt und mit einem Planausschnitt zur detaillierten Anbindung vervollständigt.
Da die Grundzüge der Planung von der Ergänzung nicht berührt werden, ist kein ergänzendes Verfahren notwendig.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Lindengrund“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Gemarkung Basdorf als Satzung.
2. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Satzung erst bei gesicherter Erschließung ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Satzungsunterlagen - Planzeichnung (Stand: 24. April 2012) - Begründung (Stand: 31. Juli 2012)
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