Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz fasste bereits am 14.04.2005 den Selbstbindungsbeschluss, künftig keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung zum Erhalt des Status der Gemeinde als staatlich anerkannter Erholungsort entgegen stehen könnten. Im Zuge dieser Entwicklung wurde zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde zur Erreichung dieses Zieles und zur Erreichung eines diesbezüglich notwendigen Votums des Fachbeirates (bestehend aus Vertretern des Wirtschaftsministeriums, Gesundheitsministeriums, Umweltministeriums, Städte –und Gemeindebund, Landestourismusverband sowie wiss. Beratern) ein Tourismuskonzept als neutrale Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlung zwingend benötigt. Demzufolge wurde mit Datum vom 17.10.2011 die entsprechende Auftragsvergabe beschlossen. In der Folge wurde eine Projektgruppe mit Vertretern der Verwaltung und touristischen Akteuren der Region gebildet. In vier Arbeitsgruppensitzungen wurden die Stärken und Schwächen der Infra- und Angebotsstruktur ermittelt, die touristischen Potenziale eingeschätzt sowie ein Leitbild und ein Handlungsprogramm erarbeitet. Für September 2012 ist zudem eine Endpräsentation der Ergebnisse für die Öffentlichkeit geplant. Im Ergebnis ist festzustellen, dass Wandlitz auch im Brandenburger Vergleich überdurchschnittlich touristische Potenziale besitzt, diese aber bislang noch nicht im möglichen Umfang genutzt werden.
Im Zuge der Erarbeitung entstand die Zielvorstellung, Wandlitz als „familienfreundlichen Urlaubs- und Erholungsort“ unter Einbindung von Anbietern aus unterschiedlichen tourismusrelevanten Bereichen zu entwickeln. Damit hätte die Gemeinde sogar im Brandenburger Vergleich Modellcharakter.
Die nunmehr vorliegende Erholungsortentwicklungskonzeption ist zum einen ein Pflichtelement für das Prädikatisierungsverfahren, als auch notwendige Grundlage und Orientierungsrahmen für die künftige touristische Ausrichtung und Entwicklung der Gemeinde.
Gesetzliche Grundlagen Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja
abhängig von der Umsetzung des Konzeptes und von der Prädikatisierung
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Erholungsortentwicklungskonzeption (Endbericht Stand: 15.06.2012) zur Selbstbindung. Die Gemeindevertretung erkennt diese als notwendige Grundlage und Orientierungsrahmen für die künftige touristische Ausrichtung und Entwicklung der Gemeinde an.
Anlagen:
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