Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0391  

 
 
Betreff: Amtsblatt für die Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.02.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.02.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 28.11.2011 auf der Grundlage eines Antrages der Fraktion „DIE LINKE“ die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Öffnung des Amtsblattes für die Fraktionen für den nicht amtlichen Teil zu erarbeiten. Der Umfang soll für jede Fraktion maximal eine halbe A 4 Seite betragen.“

Auf eine Anfrage der CDU Wandlitz zur rechtlichen Zulässigkeit von Berichten der Parteien über ihre kommunalpolitische Arbeit in der Gemeinde im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes empfahl das Innenministerium im einem Schreiben vom März 2007 „Es können nur ortsspezifische Nachrichten und Hinweise auf Veranstaltungen aufgenommen werden, rein informative und sachliche Mitteilungen, parteipolitischen Stellungnahmen oder auch Leserbriefe sind ausgeschlossen.

 

Die AG „rgerkommune“ sprach in diesem Zusammenhang folgende Empfehlung aus:

Gemäß § 4 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnungrfen im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes nur ortsspezifische Nachrichten und Hinweise auf Veranstaltungen abgedruckt werden, wobei die Grundsätze der Gleichbehandlung und Neutralität zu beachten sind. Fraktionen sind im Gegensatz zu Parteien Teil des Organs Gemeindevertretung. Eine Berichterstattung der kommunalen Fraktionen weist daher einen ortsspezifischen Bezug auf. Nachrichten stellen im Gegensatz zu Stellungnahmen und Kommentaren Neuigkeiten bzw. Sachverhalte objektiv und frei von subjektiven Einfssen dar. Die kommunalen Fraktionen dürfen demnach im amtlichen Bekanntmachungsblatt bzw. Amtsblatt publizieren, wenn sich die Berichterstattung auf eine bloße nachrichtliche und sachliche Darstellung beschränkt Politische Stellungnahmen, Kommentare und Meinungsäerungen sind im öffentlichen Bekanntmachungsblatt hingegen nicht wertungsneutral und daher unzulässig. Wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das öffentliche Bekanntmachungsblatt bzw. Amtsblatt den Fraktionen für eine Berichterstattung zur Verfügung zu stellen, so gebietet es der Grundsatz der Gleichbehandlung und Neutralität, dass allen Fraktionen gleichermaßen die Publikation im Amtsblatt zu ermöglichen ist.“ (Hervorhebungen durch AG BüKom, Seite 14)

 

Auf wiederholte Anfrage an das Innenministerium im Mai/ Juni 2010 wurde erneut erklärt sofern die Öffnung des Amtsblattes für die Fraktionen politisch gewollt ist, dann nur unter der Bedingung, dass es sich um eine sachliche Berichterstattung handelt, frei von Kommentaren und sonstigen Meinungsäerungen.

 

Gesetzliche Grundlagen:

§4 Bekanntmachungsverordnung Land Bbg.


 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes der Gemeinde Wandlitz den kommunalen Fraktionen das Recht einzuräumen, sachlich, objektiv und wertneutral zu berichten. Der Umfang darf eine halbe DIN A4 Seite je Fraktion nicht überschreiten.