Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß § 43 Abs. 2, Satz 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKverf) können die Fraktionen ihre Ausschussmitglieder jederzeit austauschen. Die Gemeindevertretung kann die namentliche Ausschussbesetzung durch deklaratorischen Beschluss feststellen. Es müssen nicht unbedingt fraktionsangehörige Mitglieder sein.
Die Gemeindevertretung kann gemäß § 43 Abs. 4 BbgKVerf Einwohner, die nicht gemäß § 12 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes an der Mitgliedschaft in der Vertretung gehindert und nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, zu beratenden Mitgliedern (sachkundigen Einwohner) ihrer Ausschüsse berufen. Die Berufung erfolgt durch Beschluss nach § 39 BbgKVerf.
Gesetzliche Grundlagen
§ 43 Abs. 2 BbgKVerf § 43 Abs. 4 BbgKVerf Beschluss:
a)Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Fraktion DIE LINKE
1. Frau Gabriele Bohnebuck aus dem Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt (A4) abberufen
und
2. Herrn Dieter Schalo als Nachrücker in den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt (A4) benannt hat.
b) Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:
1. die Abberufung des sachkundigen Einwohners, Herrn Sebastian Oehmicke, aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport (A3).
2. die Berufung von Herrn Christian Schmidt als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport (A3).
3. die Abberufung des sachkundigen Einwohners, Herrn Dieter Schultz, aus dem Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt (A4).
4. die Berufung von Herrn Sebastian Oehmicke als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt (A4).
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