Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0385  

 
 
Betreff: Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA1
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.02.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.02.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 16.10.2008 wurde Herr Dellmann als Vorsitzender der Gemeindevertretung gewählt.

Dieser ist mit Wirkung zum 01. Januar 2012 zurückgetreten (Verzicht).

 

Folglich ist die Wahl eines neuen Vorsitzenden erforderlich.

In amtsfreien Gemeinden wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte den Vorsitzenden.

 

Die Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung erfolgt nach den Vorschriften über die Einzelwahlen im § 40 BbgKVerf.

 

Das in den Absätzen 2-4 geregelte Wahlverfahren lautet wie folgt:

 

(2) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt.

(3) Der zweite Wahlgang findet zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang

die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Haben mehr als zwei Personen die höchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Hat eine Person die höchste und mehr als eine Person die zweithöchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(4) Steht im ersten oder zweiten Wahlgang nur eine Person zur Wahl, so ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja-als Neinstimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, ist die Wahl beendet. Es kann eine erneute Wahl stattfinden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 33 Abs. 2 BbgKverf

§ 40 BbgKVerf


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz wählt aus ihrer Mitte

 

Herrn/Frau

 

als Vorsitzende/n der Gemeindevertretung.