Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung von der Stellplatzsatzung für das Grundstück in der Gemarkung Basdorf, Steinweg 16, Flur 5, Flurstücke 508/2; 509/1; 511//1; 511/2; 543; 544 und 546 vor.
Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau einer weiteren Lagerhalle mit 4.107 m² Grundfläche. Auf dem Grundstück wurden bereits 3 Lagerhallen sowie eine Ausstellungshalle und ein Büro errichtet.
Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Am Sandweg“. Mit der Errichtung der geplanten Lagerhalle werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten. Zu erforderlichen Stellplätzen wurde keine Festsetzung getroffen, deshalb ist die Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz als örtliche Bauvorschrift anzuwenden.
Gemäß Stellplatzsatzung ist § 5 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Ermittlung des Stellplatzbedarfs bei Errichtung baulicher Anlagen einschl. Anlage 1 (hier 2.1. und 8.2.) heranzuziehen. Folglich müsste der Antragsteller für die Gesamtanlage 181 Stellplätze nachweisen. Die erforderliche hohe Anzahl der Stellplätze steht aus gemeindlicher Sicht nicht im Verhältnis zur Notwenigkeit.
Gemäß § 6 der Stellplatzsatzung besteht die Möglichkeit der Zulassung einer Abweichung, die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann hiernach verringert werden, wenn die örtlichen Verhältnisse und die Nutzung der baulichen Anlagen dies erfordert oder zulassen.
Da der Betrieb (Holzgroßhandel) nur 30 Mitarbeiter beschäftigt und kaum Kundenverkehr stattfindet, werden die ausgewiesenen 16 Stellplätze als ausreichend empfunden.
Nach Abstimmung mit dem Rechtsanwaltsbüro Dr. Michael bleibt festzuhalten, dass die Gemeinde bei ermessenfehlerfreier Anwendung der Stellplatzsatzung dem Abweichungs-antrag zustimmen kann, wenn nicht sogar zustimmen muss.
Gesetzliche Grundlagen
§ 60 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Antrag auf Zulassung der Abweichung gemäß § 6 Abs. 1 der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz zuzustimmen. Anlagen:
- Flurkartenauszug - Kopien aus Antragsunterlagen
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