Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2011-0237  

 
 
Betreff: Antrag auf Zulassung einer Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:B 6340 037/11
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
09.11.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.11.2011 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
28.11.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage BV-HA/2011-0237

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung von der Stellplatzsatzung für das Grundstück in der Gemarkung Basdorf, Steinweg 16, Flur 5, Flurstücke 508/2; 509/1; 511//1; 511/2; 543; 544 und 546 vor
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung von der Stellplatzsatzung für das Grundstück in der Gemarkung Basdorf, Steinweg 16, Flur 5, Flurstücke 508/2; 509/1; 511//1; 511/2; 543; 544 und 546 vor.

 

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau einer weiteren Lagerhalle mit 4.107 m² Grundfläche. Auf dem Grundstück wurden bereits 3 Lagerhallen sowie eine Ausstellungshalle und ein Büro errichtet. 

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Am Sandweg“. Mit der Errichtung der geplanten Lagerhalle werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten. Zu erforderlichen Stellplätzen wurde keine Festsetzung getroffen, deshalb ist die Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz als örtliche Bauvorschrift anzuwenden.

 

Gemäß Stellplatzsatzung ist § 5 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Ermittlung des Stellplatzbedarfs bei Errichtung baulicher Anlagen einschl. Anlage 1 (hier 2.1. und 8.2.) heranzuziehen. Folglich müsste der Antragsteller für die Gesamtanlage 181 Stellplätze nachweisen. Die erforderliche hohe Anzahl der Stellplätze steht aus gemeindlicher Sicht nicht im Verhältnis zur Notwenigkeit.

 

Gemäß § 6 der Stellplatzsatzung besteht die Möglichkeit der Zulassung einer Abweichung, die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann hiernach verringert werden, wenn die örtlichen Verhältnisse und die Nutzung der baulichen Anlagen dies erfordert oder zulassen.

 

Da der Betrieb (Holzgroßhandel) nur 30 Mitarbeiter beschäftigt und kaum Kundenverkehr stattfindet, werden die ausgewiesenen 16 Stellplätze als ausreichend empfunden.

 

Nach Abstimmung mit dem Rechtsanwaltsbüro Dr. Michael bleibt festzuhalten, dass die Gemeinde bei ermessenfehlerfreier Anwendung der Stellplatzsatzung dem Abweichungs-antrag zustimmen kann, wenn nicht sogar zustimmen muss.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 60 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Antrag auf Zulassung der Abweichung gemäß § 6 Abs. 1 der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz zuzustimmen.

Anlagen:

Anlagen:

 

-          Flurkartenauszug

-          Kopien aus Antragsunterlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage BV-HA/2011-0237 (370 KB)