Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Datum vom 31.03.2011 wurde der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Seitenbereiche (kombinierter Geh- und Radweg) beidseitig entlang der B 109 in der Ortslage Basdorf erstellt. Damit wurde das Baurecht zum Ausbau des kombinierter Geh- und Radweges erlangt. Der Planfeststellungsabschnitt beginnt am Ortseingang Basdorf aus Richtung Wandlitz beim Bau-km 0+006.302 als Anschluss an den vorhandenen Gehweg für die Achse 100 (linksseitig) und endet am Bau-km 1+834.450 vor dem Bahnübergang. Die Achse 110 (rechtsseitig) beginnt bei Bau-km 0+017.098 ebenfalls als Anschluss an den vorhandenen Gehweg und endet am Bau-km 1+630.793 an der Einmündung Zühlsdorfer Straße. Die Baumaßnahme wird im Auftrag des Landes Brandenburg vom Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost, durchgeführt. Die Realisierung des Bauvorhabens erfolgt als Gemeinschaftsmaßnahme des Landesbetriebes Straßenwesen und der Gemeinde Wandlitz. Derzeit bestehen die Gehwege in den Seitenbereichen der Ortsdurchfahrt nur abschnittsweise aus veralteten und defekten Befestigungen. Zum größten Teil stehen jedoch nur Sandwege zur Verfügung, die je nach Witterung schlecht oder gar nicht passierbar sind. Der bauliche Zustand ist allgemein als desolat einzuschätzen. Entwässerungseinrichtungen für das Regenwasser existieren nur stellenweise. Mit dem Ausbau der sogenannten Seitenbereiche der B 109 in der Ortsdurchfahrt Basdorf werden auf den Flächen zwischen der Fahrbahn und den Anliegergrundstücken beidseitig gemeinsame Geh- und Radwege hergestellt. Im Zuge des Wegebaus werden auch die Zufahrten erneuert. Diese sollen anthrazitfarbene Pflasterung erhalten. Darüber hinaus werden die Anlagen zur Verbringung von Regenwasser hergestellt. Dies beinhaltet im Wesentlichen das Anlegen von Versickerungsmulden, aber auch im Bereich von Gräben die Herstellung von Zuläufen zu den Gräben. Aufgrund der erforderlichen Baumfällungen zur Gewährleistung der Baufreiheit sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Diese werden überwiegen zwischen den Geh- und Radwegen und den Grundstücken vorgesehen. Im Zusammenhang mit den Verkehrswegebauarbeiten in den Seitenbereichen der B 109 soll im Auftrag der Gemeinde Wandlitz gleichzeitig eine neue Installation der Straßenbeleuchtung mit moderner LED- Technik erfolgen. An der vorhandenen Anlage weisen bereits zahlreiche sichtbare Schäden an den Betonmasten (Risse) auf einen fortgeschrittenen Verschleißzustand hin. Deshalb und aufgrund des Alters ist eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage geboten. Die Herstellung der neuen Beleuchtungsanlage soll auf beiden Seiten der Fahrbahn in wechselseitiger Anordnung der Leuchten vorgenommen werden. Der mittlere Abstand der Lichtpunkte voneinander beträgt ca. 34 m. Zur Anwendung sollen, außer im Dorfangerbereich, Montageaufsatzleuchten gelangen, die dem Typ „Lisa“ oder gleichwertig entsprechen. Als Leuchtmittel sind LED-Module in den Leuchtköpfen vorgesehen. Dies betrifft auch die Leuchten im Dorfangerbereich. Hier sind Altstadtleuchten, analog der dort bereits vorhandenden Leuchtenart vorgesehen. Für die optische Gestaltung der Leuchten wird die Farbe „anthrazit“ vorgeschlagen. Die Herstellung der Beleuchtungsanlage ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen. Der 1. BA soll parallel mit dem Ausbau des Geh- und Radweges realisiert werden. Er beginnt am Ortseingang Basdorf von Wandlitz kommend und endet am Bahnübergang. Der 2. BA beginnt am Bahnübergang und endet etwa auf Höhe der Straße Waldkorso. Um eine etwa gleichzeitige Herstellung der Beleuchtungsanlage und der Seitenbereiche gewährleisten zu können, ist die Ausschreibung der Elektroarbeiten im I. Quartal 2012 erforderlich. Zu den beantragten Fördermitteln liegt bislang noch keine Bewilligung vor. Für den Fall, dass keine rechtzeitige Fördermittelzusage zu erreichen ist, sollte eine Herstellung auch ohne Fördermittel in Betracht gezogen werden. Dementsprechend wird vorgeschlagen, die Maßnahme im Haushalt 2012 so zu veranschlagen, dass notfalls ohne Fördermittel gebaut werden kann. Für den Gemeindeanteil der Gemeinschaftsmaßnahme der Seitenbereiche und der Beleuchtungsange sind Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die voraussichtlich zu erhebende Ausbaubeitragshöhe für den gemeinsamen Geh- und Radweg beträgt ca. 1,63 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche für den Abschnitt Ortseingang bis zur Zühlsdorfer Straße (beidseitiger Geh-und Radweg sowie Beleuchtung). Für den Abschnitt von der Zühlsdorfer Straße bis zum Bahnübergang beträgt die zu erhebende Ausbaubeitragshöhe ca. 1,21 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche (einseitiger Geh-und Radweg sowie Beleuchtung). Für den Bereich vom Bahnübergang bis zum südlichen Ortsausgang (Höhe Waldkorso) beträgt der Anliegerbeitrages für die Herstellung der Beleuchtungsanlage ca. 0,81 €/m². Die Kosten für die Herstellung der Zufahrten tragen gemäß Grundstückszufahrtsatzung (GSZ) der Gemeinde die Eigentümer in voller Höhe. Auf der Grundlage der Planung ist dafür ein Umfang von ca. 65 bis 70 €/m² Grundstückszufahrtsfläche ermittelt worden. Auf der Bürgerversammlung am 12.10.2011 wurde das Bauvorhaben den Bürgern vorgestellt und über die vorgesehene Beitragserhebung informiert (Anlage 1 – Protokoll).
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASf 06) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) Gemeindeordnung (GO) KAG Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz (Grundstückszufahrtensatzung – GSZ)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt 1. Die Seitenbereiche in der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße B 109 auf der Grundlage der Ausführungsplanungen als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen nach folgenden Eckpunkten auszubauen: - Beidseitige Herstellung gemeinsamer Geh- und Radwege. Der Ausbau erfolgt auf der Ostseite vom nördlichen Ortseingang bis zum Bahnübergang und auf der Westseite vom nördlichen Ortseingang bis zur Zühlsdorfer Straße. - Die Regelbreite des gemeinsamen Geh- und Radweges beträgt 2,00 m. - Die Geh- und Radwege erhalten Betonsteinpflasterung in der Farbe grau, Herstellung der Zufahrten mit anthrazitfarbenen Betonsteinpflaster. - Zur Verbringung des Regenwassers werden Versickerungsmulden angelegt; in Teilbereichen erfolgt die Ableitung in vorhandene Gräben. - Es werden Baumpflanzungen neben den Geh- und Radwegen vorgenommen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Ausführungsplanung. Diese liegt zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 2. Die Herstellung der Straßenbeleuchtung entlang der OD Basdorf der B 109 mit folgenden Eckpunkten:
- 1. BA: Herstellung innerhalb der Planfeststellungsgrenzen (Planfeststellungsbereich) des gemeinsamen Geh- und Radweges.
- 2. BA: Herstellung vom Bahnübergang bis Ortsausgang in Höhe Straße „Waldkorso“.
- Die Herstellen erfolgt mit dem Lampentyp Mastaufsatzleuchte Typ „Lisa“ oder gleichwertig in wechselseitige Anordnung. Für den Bereich Dorfanger (von der Lanker Straße bis zur Feuerwehr) sind Altstadtleuchten vorgesehen.
Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungsplanung. Diese liegt zur Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Herstellung der Verkehrsanlage laut Punkt 1 und der Beleuchtungsanlage laut Punkt 2 ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen. 4. Die Herstellung der Beleuchtungsanlage soll so im Haushalt 2012 veranschlagt werden, dass auch bei einer Nichtbewilligung der beantragten Fördermittel der Bau vorgenommen werden kann.
Anlagen: Anlage 1: Protokoll der Einwohnerversammlung vom 12.10.2011 Anlage 2: Auszüge aus den Planungsunterlagen
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