Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2011-0337  

 
 
Betreff: Qualifizierung und Einsatz eines Energiebeauftragten sowie Erarbeitung eines Energiekonzeptes der Gemeinde Wandlitz
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA1
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.06.2011 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
29.08.2011 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
30.08.2011 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.09.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vertagt   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.06.2011 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz an Einreicher zurück verwiesen   
15.09.2011 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   

Die in näherer Zukunft zu erwartende Abschaltung der deutschen Atomkraftwerke und die Endlichkeit der Reserven an den fossilen Energierohstoffen Öl, Kohle und Erdgas sowie der politische Wille zur energiepolitischen Wende in der Bundesrepublik Deutschlan
Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung (Fortsetzungssitzung) am 16.06.2011 beschlossen, diese Vorlage (Vorlage-Nr.: BV-GV/2011-0337) an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen und anschließend der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Entsprechend dieses Beschlusses wird die Beschlussvorlage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Bauen- und Gemeindeentwicklung, des Haupt- und Finanzausschusses sowie der Gemeindevertretersitzung in der Sitzungsrunde August/September 2011 genommen.

 

Die in näherer Zukunft zu erwartende Abschaltung der deutschen Atomkraftwerke und die Endlichkeit der Reserven an den fossilen Energierohstoffen Öl, Kohle und Erdgas sowie der politische Wille zur energiepolitischen Wende in der Bundesrepublik Deutschland zwingen perspektivisch objektiv, einerseits die erzeugte Energie effektiver, sparsamer zu nutzen und andererseits, die bisher schon bekannten alternativen Energiequellen, also erneuerbare Energie, stärker als bisher auszubauen und zu nutzen und in absehbarer Zeit die fossilen Energierohstoffe weitestgehend zu ersetzen.

Diese Zielstellung und die etappenweise Realisierung muss auch politischer Wille in der Gemeinde Wandlitz sein und Klarheit darüber bestehen bzw. geschaffen werden, dass für die Gemeinde und ihre Bürger materielle und finanzielle Auswirkungen zu erwarten sind.

 

Wir halten es deshalb für notwendig,

1. alle kommunalen Einrichtungen auf ihr Einsparpotential hinsichtlich Elektro- und Wärmeenergie zu überprüfen und im Ergebnis verwaltungsinterne Festlegungen bzw. Gemeindevertreterbeschlüsse zur Realisierung von Einsparungen herbeizuführen. Wir meinen damit die Überprüfung der kommunalen Gebäude und ihrer Außen- und Nebenanlagen, deren stationäre und mobile Ausstattung und Technik sowie die Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen. Im Ergebnis sollen neben Energie, als primärer Aspekt, auch finanzielle Mittel eingespart werden.

Dazu wird es erforderlich, einen Energiebeauftragten der Gemeinde einzusetzen und für seine Aufgaben zu qualifizieren (Hier kann ggf. auf den Antrag der SPD-Fraktion –BV-GV/2007-0584- mit ähnlicher Thematik bzw. die damaligen Feststellungen zurückgegriffen werden).

 

Wir halten es deshalb für notwendig,

2. dass die Gemeinde Wandlitz ein nach Etappen gegliedertes energiepolitisches Konzept zur Strom- und (Fern-)Wärmeversorgung auf der Grundlage der maximalen Nutzung erneuerbarer Energiequellen für die nähere und fernere Zukunft erarbeitet, wobei wir unter fernerer Zukunft einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren verstehen.

Voraussetzung eines solchen Konzeptes muss die Ermittlung eines realistischen Ist-Zustandes hinsichtlich Erzeugung und Verbrauch von Elektroenergie und Wärme (sofern es kommunale Einrichtungen betrifft) sowie Fernwärme (sofern es kommunale Einrichtungen und private Abnehmer betrifft) einschließlich der genutzten Energiequellen auf dem Gemeindegebiet, gegliedert nach Ortsteilen, sein.

Dabei sind zu beurteilen die Kapazität der auf dem Gemeindegebiet vorhandenen Wind-kraft-, Photovoltaik-, Erdwärme-, Wärme- (nur kommunale) und Fernwärmeanlagen (BHKW) hinsichtlich Strom- und Wärmeerzeugung und ins Verhältnis zu setzen zum tatsächlichen Verbrauch bzw. Bedarf.

Bei Wärme- und Fernwärmeanlagen ist zu unterscheiden zwischen Anlagen auf der Grundlage fossiler und solcher auf der Grundlage erneuerbarer Rohstoffe.

Bei allen Erzeugungsanlagen sind sowohl die optimale Kapazität als auch die negativ beeinflussenden Faktoren zu beurteilen.

 

Aus der Analyse des Ist-Zustandes ist abzuleiten, in welchen Etappen durch die Gemeinde welche Maßnahmen ergriffen oder initiiert werden müssen, um die  notwendige Anzahl von Energieerzeugungsanlagen auf der Grundlage erneuerbarer Energierohstoffe, deren Kapazitäten, Speichermöglichkeiten und deren Standorte sowie die erforderlichen Leitungen vom Erzeugungsort zum Verbraucher zu errichten.

Dabei ist die Überführung des o.g. Leitungsnetzes in kommunales Eigentum anzustreben.

Es ist die Möglichkeit zu untersuchen und es sind Vorschläge zu unterbreiten, den Anteil der Fernwärmeversorgung für kommunale Einrichtungen und geschlossene Wohngebiete innerhalb der Ortsteile im Interesse effektiverer Rohstoffnutzung und gleichzeitiger Stromerzeugung (BHKW) zu erhöhen.

 

Die unter Punkt 2 genannten Aufgaben werden nicht durch eigene Kräfte erfüllt werden können.

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt:

 

1. Die Gemeinde Wandlitz qualifiziert einen MitarbeiterIn als Energieberater und erarbeitet einen Vorschlag seiner funktionellen Pflichten als Energiebeauftragter in Zusammenarbeit mit einer zu berufenden Arbeitsgruppe aus GemeindevertreterInnen und BürgerInnen.

 

2.    Die Gemeinde Wandlitz beauftragt ein externes Büro unter Einbeziehung der unter Punkt 1 genannten Arbeitsgruppe mit

a)       einer Analyse des Ist-Zustandes von Erzeugung und Verbrauch von Strom und Wärme bzw. Fernwärme, untergliedert nach Erzeugungsanlagen bzw. verwendeter Energieträger sowie nach Ortsteilen und dem dazu genutzten Leitungsnetz;

b)       der Ausarbeitung eines Energiesparkonzeptes für kommunale Gebäude und ihre Außen- und Nebenanlagen, deren stationäre und mobile Ausstattung und Technik sowie die Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen;

c)   der Erarbeitung eines nach Etappen gegliederten energiepolitischen Perspektivkonzeptes zur Strom- und Fernwärmeversorgung der kommunalen Einrichtungen der Gemeinde sowie der Ortsteile auf der Grundlage maximaler Nutzung erneuerbarer Energie bzw. Energieträger, einer Darstellung des erforderlichen Leitungsnetzes vom Erzeuger zum Verbraucher sowie eventueller Speichermöglichkeiten.