Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2011-0323  

 
 
Betreff: Neubau des Kunstrasenplatzes ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln
Sportstätte Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Schubert, Kai
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
03.05.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
16.05.2011 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.05.2011 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen  (BV-GV/2011-0323)
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.05.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.06.2011 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zur BV_GV_2011_0323

Begründung / Erläuterung

 

 

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ umzusetzen.

 

Entsprechend denrdermöglichkeiten (Goldener Plan Brandenburg und ILE / LEADER) wurden Anträge gestellt, aber von Seiten der Fördermittelgeber nicht genehmigt (BV-GV/2010-0282 / BV-GV/2008-0037).

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde in der vorletzten Sitzungsrunde (GV am 09.12.2010) als Beschlussvorlage eingebracht.

 

Die Planungsleistungen Objektplaner und Fachplaner Sportplatzbau sind bereits beschlossen.

 

Die Baugenehmigung liegt seit dem 15.11.2010 vor.

 

Die Genehigungsplanung für den Sportplatz liegt vor und wird als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Auf  Grund der im Winter und im Frühjahr witterungsbedingt eingeschränkten Benutzbarkeit des Naturrasenplatzes in der Oranienburger Straße ist der geordnete Trainings- und Spielbetrieb nur mit Mühe aufrecht zu erhalten. In der restlichen Zeit ist der Druck des Trainings- und Spielbetriebes hoch, so dass es zu verstärkten Abnutzungserscheinungen und Schäden am Rasenplatz kommt.

 

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme soll nun durch Aufstockung des Eigenanteils um den Anteil der Fördermittelsumme realisiert werden.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

1.680.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2009

42420.785100

4242008001

80.000,00

 

2010

42420.785100

4242008001

481.000,00

 

2011

42420.785100

4242008001

1.118.900,00

 

2011

42420.681100

 

626.000,00

 

 


Beschluss:

 

 

Die Gemeinde beschließt den Bau des Kunstrasenplatzes aus Eigenmitteln.

Die ausgefallenen Fördermittel werden überplanmäßig bereitgestellt.

 


Anlagen:

 

Plan aus der Baugenehmigung Kunstrasenplatz und Buswendeschleife

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV_GV_2011_0323 (1006 KB)