Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ umzusetzen.
Entsprechend den Fördermöglichkeiten (Goldener Plan Brandenburg und ILE / LEADER) wurden Anträge gestellt, aber von Seiten der Fördermittelgeber nicht genehmigt (BV-GV/2010-0282 / BV-GV/2008-0037).
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde in der vorletzten Sitzungsrunde (GV am 09.12.2010) als Beschlussvorlage eingebracht.
Die Planungsleistungen Objektplaner und Fachplaner Sportplatzbau sind bereits beschlossen.
Die Baugenehmigung liegt seit dem 15.11.2010 vor.
Die Genehigungsplanung für den Sportplatz liegt vor und wird als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Auf Grund der im Winter und im Frühjahr witterungsbedingt eingeschränkten Benutzbarkeit des Naturrasenplatzes in der Oranienburger Straße ist der geordnete Trainings- und Spielbetrieb nur mit Mühe aufrecht zu erhalten. In der restlichen Zeit ist der Druck des Trainings- und Spielbetriebes hoch, so dass es zu verstärkten Abnutzungserscheinungen und Schäden am Rasenplatz kommt.
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme soll nun durch Aufstockung des Eigenanteils um den Anteil der Fördermittelsumme realisiert werden.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Anlagen:
Plan aus der Baugenehmigung Kunstrasenplatz und Buswendeschleife
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