Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2011-0322  

 
 
Betreff: Geplante Bebauung an der Prenzlauer Straße / Höhe Feuerwehr - Gemarkung Basdorf, in der Gemeinde Wandllitz
- Einleitungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
03.05.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.05.2011 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen  (BV-GV/2011-0322)
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.05.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.06.2011 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlagen BV-GV2011-0322

Das Plangebiet umfasst ca
Begründung / Erläuterung

 

Das Plangebiet umfasst ca. 0,56 ha bzw. ca. 1,14 ha und befindet sich östlich der Bundesstraße B 109, Höhe Feuerwehr, kurz vor dem alten Dorfkern von Basdorf.

 

Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Basdorf ist das Areal als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Im derzeitigen in Aufstellung befindlichen Gesamtflächennutzungsplan wurde die allgemeine Darstellung, gemischte Baufläche (M), entsprechend übernommen.

 

Durch den Planer des Vorhabenträgers wurde in der Sitzung des Ortsbeirates Basdorf am 09. März 2011 über ein geplantes Objekt, für das Grundstück in Basdorf, Flur 1, Flurstück 321, Prenzlauer Straße, Höhe Feuerwehr informiert.

 

Dieser Entwurf zeigte einen größeren Baukörper mit bis zu 45 Wohneinheiten a` 2 Zimmer für altersgerechtes Wohnen. Die Gesamtlänge des geplanten Baukörpers betrug ca. 140 m und verfügte über eine teilweise 3-geschossige Bauweise (siehe Anlage 1 und 1.1).

 

Der Ortsbeirat sprach sich mehrheitlich gegen den Standort und die geplante Größe des Baukörpers aus.

 

Mit Antrag vom 8. April 2011 wurde die Planungsabsicht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen in eine reine Wohnbebauung umgewandelt. Es sind 4 Einzelbaukörper mit insgesamt 14 Wohneinheiten und 2-geschossiger bzw. teilweise 3-geschossiger Bauweise mit flach gehaltenem Satteldach geplant (siehe Anlage 2, 2.1 und 2.2).

 

Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens ist hier ein geeignetes und notwendiges Instrument zur erforderlichen Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes und  würde einer gemeindlichen Entwicklung nicht entgegen stehen. Eine Einbeziehung des unbebauten Nachbargrundstückes Flurstück 320 wäre sinnvoll (siehe Kennzeichnung in beiliegender Flurkarte).

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.       Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Areal der Gemarkung Basdorf, Flur 1, Flurstück 321

 

 

1.1   und Flurstück 320

 

zur Entwicklung mit Wohnbebauung.

 

2.       Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

3.       Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

- Anlagen 1 und 1.1

- Anlagen 2, 2.1 und 2.2

- Geltungsbereiche

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen BV-GV2011-0322 (461 KB)