Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Plangebiet umfasst ca. 0,56 ha bzw. ca. 1,14 ha und befindet sich östlich der Bundesstraße B 109, Höhe Feuerwehr, kurz vor dem alten Dorfkern von Basdorf.
Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Basdorf ist das Areal als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Im derzeitigen in Aufstellung befindlichen Gesamtflächennutzungsplan wurde die allgemeine Darstellung, gemischte Baufläche (M), entsprechend übernommen.
Durch den Planer des Vorhabenträgers wurde in der Sitzung des Ortsbeirates Basdorf am 09. März 2011 über ein geplantes Objekt, für das Grundstück in Basdorf, Flur 1, Flurstück 321, Prenzlauer Straße, Höhe Feuerwehr informiert.
Dieser Entwurf zeigte einen größeren Baukörper mit bis zu 45 Wohneinheiten a` 2 Zimmer für altersgerechtes Wohnen. Die Gesamtlänge des geplanten Baukörpers betrug ca. 140 m und verfügte über eine teilweise 3-geschossige Bauweise (siehe Anlage 1 und 1.1).
Der Ortsbeirat sprach sich mehrheitlich gegen den Standort und die geplante Größe des Baukörpers aus.
Mit Antrag vom 8. April 2011 wurde die Planungsabsicht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen in eine reine Wohnbebauung umgewandelt. Es sind 4 Einzelbaukörper mit insgesamt 14 Wohneinheiten und 2-geschossiger bzw. teilweise 3-geschossiger Bauweise mit flach gehaltenem Satteldach geplant (siehe Anlage 2, 2.1 und 2.2).
Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens ist hier ein geeignetes und notwendiges Instrument zur erforderlichen Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes und würde einer gemeindlichen Entwicklung nicht entgegen stehen. Eine Einbeziehung des unbebauten Nachbargrundstückes Flurstück 320 wäre sinnvoll (siehe Kennzeichnung in beiliegender Flurkarte).
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Areal der Gemarkung Basdorf, Flur 1, Flurstück 321
1.1 und Flurstück 320
zur Entwicklung mit Wohnbebauung.
2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.
3. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen.
Anlagen:
- Anlagen 1 und 1.1 - Anlagen 2, 2.1 und 2.2 - Geltungsbereiche
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