Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2011-0197  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Rosenstraße Basdorf" - 1. Änderung in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:B 63 40 00
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
03.05.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.05.2011 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen  (BV-HA/2011-0197)
A1 Hauptausschuss Entscheidung
23.05.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Genehmigungsplanung Stand 2000

Durch die Gemeinde Wandlitz erfolgte 2008 der teilweise Ausbau der Erschließungsanlagen zum 2
Begründung / Erläuterung

 

Durch die Gemeinde Wandlitz erfolgte 2008 der teilweise Ausbau der Erschließungsanlagen zum 2. Bauabschnitt im Bebauungsplan „Rosenstraße“. Diese Erschließungsanlagen enden im 2. Bauabschnitt  ohne Anbindung an die Rosenstraße. Es ist geplant, eine vorläufige Verbindungsstraße (siehe Anlage) über die Ringstraße II in die Privatstraße mit Anbindung an die Rosenstraße. Für den Ausbau soll Schottermaterial verwendet werden, damit eine Befahrung mit Rettungsfahrzeugen sowie Entsorgungsfahrzeugen gewährleistet werden kann.

 

Bis zur Fertigstellung des 3. Bauabschnittes und somit der Ringstraße III soll die Erschließung über die vorläufige Verbindungsstraße erfolgen.

 

Mit der Errichtung diese Verbindungsstraße wird den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen.

 

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist eine Befreiung städtebaulich vertretbar.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 61 Abs. 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der geplanten Straßenführung.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Genehmigungsplanung (Stand: 2000)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Genehmigungsplanung Stand 2000 (143 KB)