Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2010-0148  

 
 
Betreff: Neubau Wohn-und Bürogebäude mit Cocktailbar, Thälmannstr., Ortsteil Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
09.09.2010 
Sondersitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
14.09.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
20.09.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
KF-LIS-Kartenausdruck Kufeld
20100907080347
20100907083338
20100907083311

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Der Bauherr plant auf dem Grundstück Thälmannstraße Flur 4, Flurstücke 1283, 1284, 1285 und 1286 der Gemarkung Wandlitz die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes mit Cocktailbar und Übergang (Brücke) zum bestehenden Gebäude (Berliner Volksbank u.a.).

 

Folgende Nutzungen sind geplant:

1.      Cocktailbar im Erdgeschoss (Nutzungszeitraum 18.00 Uhr bis 2.00 Uhr)

2.      Büroflächen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss (Nutzungszeitraum 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr)

3.      Wohnungen im 2. Obergeschoss

 

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Das Grundstück befindet sich jedoch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und somit ist die geplante Bebauung gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung

ist die geplante Bebauung städtebaulich vertretbar.

Die Baumasse orientiert sich am Objekt Wohn- und Geschäftshaus Prenzlauer Chaussee 183.

 

Im Flächennutzungsplan ist dieses Areal als gemischte Baufläche dargestellt.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 36 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Antrag Neubau Wohn- und Bürogebäude mit Cocktailbar, Thälmannstraße,  OT Wandlitz, Flur 4, Flurstücke   1283, 1284, 1285 und 1286  zu.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KF-LIS-Kartenausdruck Kufeld (214 KB)    
Anlage 2 2 20100907080347 (257 KB)    
Anlage 3 3 20100907083338 (92 KB)    
Anlage 4 4 20100907083311 (104 KB)