Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Thälmannstraße Flur 4, Flurstücke 1283, 1284, 1285 und 1286 der Gemarkung Wandlitz die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes mit Cocktailbar und Übergang (Brücke) zum bestehenden Gebäude (Berliner Volksbank u.a.).
Folgende Nutzungen sind geplant: 1. Cocktailbar im Erdgeschoss (Nutzungszeitraum 18.00 Uhr bis 2.00 Uhr) 2. Büroflächen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss (Nutzungszeitraum 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr) 3. Wohnungen im 2. Obergeschoss
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Grundstück befindet sich jedoch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und somit ist die geplante Bebauung gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung ist die geplante Bebauung städtebaulich vertretbar. Die Baumasse orientiert sich am Objekt Wohn- und Geschäftshaus Prenzlauer Chaussee 183.
Im Flächennutzungsplan ist dieses Areal als gemischte Baufläche dargestellt.
Gesetzliche Grundlagen § 36 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Antrag Neubau Wohn- und Bürogebäude mit Cocktailbar, Thälmannstraße, OT Wandlitz, Flur 4, Flurstücke 1283, 1284, 1285 und 1286 zu.
Anlagen:
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