Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 865, ist beabsichtigt zwei Werbepylone an der Ein- und Ausfahrt zum öffentlichen Parkplatz Bahnhof Wandlitzsee zu errichten. Die Werbepylone haben eine Größe von 1,2 m x 2,5 m, durchleuchtet, ultramarinblau. Aussagen zur Beschreibung der Werbeanlage sind in der Anlage unter Baubeschreibung Punkt 6 aufgeführt.
Gesetzliche Grundlagen § 34 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Errichtung der Werbepylone an der Ein- und Ausfahrt zum öffentlichen Parkplatz Bahnhof Wandlitzsee zu. Anlagen: Auszug aus dem Bauantrag
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