Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2010-0131  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "August- Bebel- Straße"
Gemarkung Wandlitz, Thälmannstraße 75, Flur 4, Flurstücke 1386, 1387, 1871
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Matthäus, SabrinaAktenzeichen:W 6340039/10
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
31.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
14.09.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
20.09.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Thälmannstraße_75_Kartenauszug
Thälmannstraße_75_See-und Straßenansicht

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Aufstockung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Thälmannstraße 75, Flur 4, Flurstücke 1386, 1387, 1871 vor
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Aufstockung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Thälmannstraße 75, Flur 4, Flurstücke 1386, 1387, 1871 vor.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „August- Bebel- Straße“. Dieser setzt das Flurstück als reines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 fest.

 

Die GRZ des bestehenden Hauses beträgt 0,38. Die GFZ beträgt 0,62 und liegt nach der geplanten Aufstockung bei 0,75.

 

Der Bauherr beabsichtigt auf den bereits zweigeschossigen Baukörper ein weiteres Geschoss zu errichten. Der B-Plan setzt nur eine zweigeschossige Bebauung fest.

 

Die beantragte Befreiung hinsichtlich der Anzahl der Geschosse ist insbesondere im Hinblick auf die Massivität des entstehenden Baukörpers aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich nicht vertretbar. Es sind negative Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten. 

 

Die beantragte Befreiung der Dachneigung von geplant 15°, zulässig zwischen 25 und 45°,  ist im vorliegenden Antrag nachrangig, da die Aufstockung bereits als städtebaulich nicht vertretbar eingeschätzt wird.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt nicht seine Zustimmung zur Befreiung hinsichtlich der geplanten Aufstockung des Gebäudes.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(2 Seiten)

Flurkartenauszug

Planskizze

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Thälmannstraße_75_Kartenauszug (295 KB)    
Anlage 2 2 Thälmannstraße_75_See-und Straßenansicht (89 KB)