Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Aufstockung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Thälmannstraße 75, Flur 4, Flurstücke 1386, 1387, 1871 vor.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „August- Bebel- Straße“. Dieser setzt das Flurstück als reines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 fest.
Die GRZ des bestehenden Hauses beträgt 0,38. Die GFZ beträgt 0,62 und liegt nach der geplanten Aufstockung bei 0,75.
Der Bauherr beabsichtigt auf den bereits zweigeschossigen Baukörper ein weiteres Geschoss zu errichten. Der B-Plan setzt nur eine zweigeschossige Bebauung fest.
Die beantragte Befreiung hinsichtlich der Anzahl der Geschosse ist insbesondere im Hinblick auf die Massivität des entstehenden Baukörpers aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich nicht vertretbar. Es sind negative Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.
Die beantragte Befreiung der Dachneigung von geplant 15°, zulässig zwischen 25 und 45°, ist im vorliegenden Antrag nachrangig, da die Aufstockung bereits als städtebaulich nicht vertretbar eingeschätzt wird.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt nicht seine Zustimmung zur Befreiung hinsichtlich der geplanten Aufstockung des Gebäudes.
Anlagen:
(2 Seiten) Flurkartenauszug Planskizze
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