Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Schönwalde 8.200,00 € (Haushaltsstelle 28120/531802) zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden, bevorzugt in den Bereichen Kultur, Heimatpflege, Jugendarbeit, Behinderten- und Seniorenbetreuung zur Verfügung. Bei der Festlegung der Höhe von Zuschüssen an die antragstellenden Vereine und Verbände ist zu beachten, dass aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln außerdem die Zuwendung für die jährliche Weihnachtsfeier für die Senioren und die Jubilare (ab dem 70. Geburtstag) für den Zeitraum Januar bis Dezember 2010 und für weitere kulturelle Veranstaltungen des Ortes zu gewähren sind. Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten. Gesetzliche Grundlagen Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz i. V. m. § 46 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung, Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege Finanzielle Auswirkungen: ja
Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt
Veranschlagung im Haushalt (bei Investitionen, Erwerb
von Sachanlagevermögen und Investitionszuschüssen nur die Auszahlungskonten
angeben)
Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen,
Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Beschluss: Der Ortsbeirat beschließt die Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung entsprechend den beiliegenden Anträgen. Anlagen: Übersicht Anträge
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