Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurde beschlossen, einen Jugendklub im OT Basdorf auf dem Grundstück B109/Bahnstr. zu errichten sowie die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung durch das Bauplanungsbüro Gabbert ausführen zu lassen. Durch das Büro Gabbert wurden drei Varianten entwickelt: - Entwurf Nr. 1.1 als Winkelgebäude Nutzfläche 115,26 m² (Klubraum 37,88 m²) - Entwurf Nr. 1.2 als Winkelgebäude Nutzfläche 115,31 m² (Klubraum 49,93 m²) - Entwurf Nr. 2 als rechteckiges Gebäude Nutzfläche 123,96 m² (Klubraum 53,28 m²) In allen drei Varianten sind folgende Nutzungen enthalten: - Klubraum für Jugendklub - Büro für Jugendsozialarbeiter - Lager für Jugendklub - Büro für Ortvorsteher - Foyer, Sanitärräume und Heizungsraum/HA-Raum Im Vergleich der Varianten ist festzustellen, dass die Winkelgebäude sowohl wegen der Einpassung in das Gelände als auch hinsichtlich der Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung (Schall) von Vorteil sind. Die beiden Winkelgebäudevarianten unterscheiden sich nur in der Anordnung der Räume. In der Variante 1.1 ist der Foyerbereich etwas großzügiger bemessen und könnte deshalb als Wartebereich vor dem Büro des Ortsvorstehers genutzt werden. Jedoch geht die großzügigere Foyergestaltung zu Lasten der Größe des Jugendklubraumes. In einer Vorberatung mit dem Ortvorsteher und den Jugendsozialarbeitern wurde deshalb die Variante 1.2 favorisiert. Auf den gesonderten Lagerraum soll zugunsten der Klubraumfläche verzichtet werden. Außerdem wurde erwogen, das Büro des Ortsvorstehers und des Sozialarbeiters gemeinschaftlich zu nutzen: - das Büro Sozialarbeiter soll gleichzeitig von Ortsvorsteher zu den Sprechstunden genutzt werden - Büro des Ortvorstehers/Versammlungsraum soll auch von Jugendlichen für Spiele (Tischtennis) genutzt werden. Diese Mehrfachnutzung wird als nicht sachgerecht erachtet. Die zur erwartenden Beeinträchtigungen sowohl für die Durchführung der Bürgerspechstunden als auch für die Abhaltung von Ortsbeiratssitzungen stehen nicht im Verhältnis zu den Vorteilen, die durch die Vergrößerung der Nutzfläche zu erwarten sind. Gesetzliche Grundlagen Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz § 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG) Finanzielle Auswirkungen: ja
nein Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt
Veranschlagung im Haushalt (bei Investitionen, Erwerb
von Sachanlagevermögen und Investitionszuschüssen nur die Auszahlungskonten
angeben)
Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen,
Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Beschluss: Es wird beschlossen; 1. Die Vorplanung wird bestätigt. 2. Der Planungsentwurf 1.2 soll als Grundlage für die weitere Genehmigungs- und Ausführungsplanung dienen. Anlagen: - Entwurf 1.1 Grundriss mit Ansichten und Schnitte vom 22.10.09 - Entwurf 1.2 Grundriss mit Ansichten und Schnitte vom 17.12.09 - Entwurf 2 Grundriss mit Ansichten und Schnitte vom 22.10.09 - Lageplan mit Eintrag Gebäude und Außenanlagen vom 16.12.09
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