Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0162  

 
 
Betreff: Errichtung Jugendklub, OT Basdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Richter, Maik
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
13.01.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
25.01.2010 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.01.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
01.02.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.02.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zur BV_GV_2009_0162

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurde beschlossen, einen Jugendklub im OT Basdorf auf dem Grundstück B109/Bahnstr. zu errichten sowie die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung durch das Bauplanungsbüro Gabbert ausführen zu lassen.

 

Durch das Büro Gabbert wurden drei Varianten entwickelt:

  - Entwurf Nr. 1.1 als Winkelgebäude Nutzfläche 115,26 m² (Klubraum 37,88 m²)

  - Entwurf Nr. 1.2 als Winkelgebäude Nutzfläche 115,31 m² (Klubraum 49,93 m²)

  - Entwurf Nr. 2 als rechteckiges Gebäude Nutzfläche 123,96 m² (Klubraum 53,28 m²)

 

In allen drei Varianten sind folgende Nutzungen enthalten:

 

 - Klubraum für Jugendklub

 - Büro für Jugendsozialarbeiter

 - Lager für Jugendklub

 - Büro für Ortvorsteher

 - Foyer, Sanitärräume und Heizungsraum/HA-Raum

 

Im Vergleich der Varianten ist festzustellen, dass die Winkelgebäude sowohl wegen der Einpassung in das Gelände als auch hinsichtlich der Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung (Schall) von Vorteil sind.

 

Die beiden Winkelgebäudevarianten unterscheiden sich nur in der Anordnung der Räume.

In der Variante 1.1 ist der Foyerbereich etwas großzügiger bemessen und könnte deshalb als Wartebereich vor dem Büro des Ortsvorstehers genutzt werden.

Jedoch geht die großzügigere Foyergestaltung zu Lasten der Größe des Jugendklubraumes.

 

In einer Vorberatung mit dem Ortvorsteher und den Jugendsozialarbeitern wurde deshalb die Variante 1.2 favorisiert. Auf den gesonderten Lagerraum soll zugunsten der Klubraumfläche verzichtet werden.

 

Außerdem wurde erwogen, das Büro des Ortsvorstehers und des Sozialarbeiters gemeinschaftlich zu nutzen:

  - das Büro Sozialarbeiter soll gleichzeitig von Ortsvorsteher zu den Sprechstunden genutzt

     werden

  - Büro des Ortvorstehers/Versammlungsraum soll auch von Jugendlichen für Spiele

   (Tischtennis) genutzt werden.

 

Diese Mehrfachnutzung wird als nicht sachgerecht erachtet. Die zur erwartenden Beeinträchtigungen sowohl für die Durchführung der Bürgerspechstunden als auch für die Abhaltung von Ortsbeiratssitzungen stehen nicht im Verhältnis zu den Vorteilen, die durch die Vergrößerung der Nutzfläche zu erwarten sind.

 

Gesetzliche Grundlagen

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

§ 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung

Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG)

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

250.000,-

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

212.500,-

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen

80

3125,-

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

80

2650,-

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt (bei Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen

und Investitionszuschüssen nur die Auszahlungskonten angeben)

Nein

Jahr

Produktkonto

Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2009

3620001001

36200.785100

250.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Es wird beschlossen;

1. Die Vorplanung wird bestätigt.

2. Der Planungsentwurf 1.2 soll als Grundlage für die weitere Genehmigungs- und

    Ausführungsplanung dienen.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

- Entwurf 1.1 Grundriss mit Ansichten und Schnitte vom 22.10.09

- Entwurf 1.2 Grundriss mit Ansichten und Schnitte vom 17.12.09

- Entwurf 2 Grundriss mit Ansichten und Schnitte vom 22.10.09

- Lageplan mit Eintrag Gebäude und Außenanlagen vom 16.12.09

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV_GV_2009_0162 (304 KB)