Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A4/2009-0001  

 
 
Betreff: Wahl eines Stellvertreters des Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A4
Verfasser:Tietz, Susann
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Entscheidung
25.01.2010 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt geändert beschlossen   

Die Fraktion SPD hat Herrn Liste als Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen und Gemeindeentwicklung benannt
Begründung / Erläuterung

Die Fraktion Freie Wähler hat Herrn Ingo Musewald als Vorsitzenden des Ausschusses für Ordnung und Sicherheit benannt.

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat diese Besetzung in ihrer Sitzung am 16.10.2008 beschlossen.

Ein Stellvertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Ordnung und Sicherheit wurde bislang noch nicht gewählt.

 

Gemäß § 43 Abs. 5 Kommunalverfassung Brandenburg (Bbg. KVerf) können die Ausschüsse aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden wählen.

 

Die Wahl des Stellvertreters erfolgt nach § 40 KVerf.

Das in den Absätzen 2-4 geregelte Wahlverfahren lautet wie folgt:

(2) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt.

(3) Der zweite Wahlgang findet zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Haben mehr als zwei Personen die höchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Hat eine Person die höchste und mehr als eine Person die zweithöchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(4) Steht im ersten oder zweiten Wahlgang nur eine Person zur Wahl, so ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja-als Neinstimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, ist die Wahl beendet. Es kann eine erneute Wahl stattfinden.

 

Entsprechend der Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz ist zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl aus der Mitte des Ausschusses ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss setzt sich aus drei Ausschussmitgliedern zusammen.

 

Gesetzliche Grundlagen

Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz

§§ 40 und 43 Kommunalverfassung Brandenburg

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit wählt aus seiner Mitte den/die

 

stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n:

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