Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0159  

 
 
Betreff: Straßenbau 2. BA Siedlung Waldheim - OT Basdorf
Vorstellung der Vorplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Fiedler, Silvia
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
13.01.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.01.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
01.02.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.02.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Das Ingenieurbüro Martina Hennersdorf hat im Auftrag der Gemeinde Wandlitz eine Vorplanungsunterlage für den 2
Begründung / Erläuterung

 

Das Ingenieurbüro Martina Hennersdorf hat im Auftrag der Gemeinde Wandlitz eine Vorplanungsunterlage für den 2. Bauabschnitt (2. BA) der Siedlung Waldheim vorgelegt, auf deren Grundlage nach entsprechender Bestätigung durch die Gemeindevertretung und nach erfolgter Anliegerbeteiligung die weitergehende Planung erfolgen soll.

 

Der 2. BA umfasst folgende Anliegerstraßen:

·         Lange Straße, ab Zur Heide in südliche Richtung

·         Parkstraße, ab Basdorfer Hauptstraße in südliche Richtung

·         Waldwinkel

·         Waldmeistersteig

·         Ginstergrund

·         Parkstraße (Weg Nr. 4).

 

Die Straßen des 2. BA sind derzeit unbefestigt.

 

Auf Basis der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) und der diesbezüglichen, aktuellen Arbeitshilfe für die Planung und den Entwurf von Erschließungsstraßen, dem „Gemeindestraßen- Leitfaden Brandenburg“, wurden die Straßen des 2. Bauabschnittes in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen und den verfügbaren Straßenraumbreiten sowie nach Abwägung der Nutzungsansprüche als Wohnstraßen bzw. Wohnwege geplant.

Die überwiegenden Nutzungsansprüche sind Erschließung, Aufenthalt, Spiel und Freizeit.

Daher sind die Straßen des 2. BA als Mischverkehrsflächen ohne Anlage eines gesonderten Gehweges geplant worden.

Die Querschnittsbemessung der Wohnstraßen und Wohnwege richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen, welches in allen Anliegerstraßen der Siedlung Waldheim unter 150 Kfz / h liegt.

In Wohnstraßen ist der Begegnungsfall Pkw / Pkw maßgebend. Damit ergibt sich nach der RASt  06 eine notwendige Verkehrsraumbreite von 4,75 m.

Vereinzelt auftretende Begegnungsfälle Lkw / Pkw (z. B. durch die Müllentsorgung) müssen möglich sein, sind jedoch für die Fahrbahnbreite bzw. Fahrgassenbreite nicht maßgebend.

Die gesamte Siedlung Waldheim ist verkehrsrechtlich als Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen.

Die Straßen sind als gleichrangig eingestuft und unterliegen der Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“. Aufgrund der daraus resultierenden Verkehrsberuhigung ist in der Planung auf geschwindigkeitsdämpfende Einbauten  verzichtet worden.

 

Die Regenentwässerung der bituminös befestigten Fahrbahnen erfolgt über offene Muldenversickerungen bzw. über Rigolenversickerungsanlagen.

Die Errichtung von Rigolen zur Regenwasserversickerung ist aufgrund der geringen verfügbaren Straßenraumbreiten in der Parkstraße, im Waldwinkel, im Ginstergrund sowie in Teilbereichen der Langen Straße erforderlich.   

 

In den vorliegenden Unterlagen zur Vorplanung sind die Grundstückszufahrten in ihrer derzeitigen Anzahl und Lage dargestellt. Diese sollen im Rahmen der Straßenausbaumaßnahme in Pflasterbauweisen hergestellt werden.

 

Im Zuge der Vorplanung ist für den südlichen Bereich der Parkstraße, den Waldwinkel, den Waldmeistersteig und den Ginstergrund die Variante einer Ausbaubreite von 3,50 m untersucht worden. Diese Ausbauvariante erfordert die Einrichtung eines Einbahnstraßensystems im Waldwinkel und im südlichen Bereich der Parkstraße.

 

Die Variante der Errichtung der schmalen Einrichtungsfahrbahnen wird aus folgenden Gründen durch die Gemeindeverwaltung nicht favorisiert.

·         Die Nutzung der schmalen Einrichtungsfahrbahnen im Richtungsverkehr ist verkehrsrechtlich schwer durchsetzbar.

·         Das Halten bzw. Parken von Kfz (z.B. der Müllentsorgung) führt zur Unterbrechung des Verkehrsflusses und resultierend zur Benutzung der unbefestigten Straßenneben- und Muldenbereiche.

·         Die mit der Herstellung der schmalen Fahrbahnen gewonnen unbefestigten Straßennebenbereiche sind für eine offene Muldenversickerung unzureichend und müssen durch Rigolen ergänzt werden.

·         Die Baukostenersparnis ist im Verhältnis zu einer Zweirichtungsfahrbahn der Breite von 4,75 m minimal und steht in keinem Verhältnis zu den zukünftigen Instandhaltungskosten.   

 

Analog der Wegebeleuchtung im angrenzenden 1. BA der Siedlung Waldheim ist eine einseitige Anordnung von Mastaufsatzleuchten des Typs „Lisa“ der Fa. SLF mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m vorgesehen. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 33 m.

 

Auf Basis der derzeit laufenden Baumaßnahme zum Ausbau des 1. BA der Siedlung Waldheim ist eine Kostenschätzung zur Vorplanung vorgenommen worden. Unter der Berücksichtigung einer Ausbaubreite der Fahrbahnen von 4,75 m belaufen sich die Investitionskosten für den 2. BA der Siedlung Waldheim auf ca. 809.546,- € brutto.

Auf Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung ergibt sich bei einem Anliegerbeitragssatz von 65% ein voraussichtlicher Umlagesatz von ca. 3,70 € / m ² anrechenbare Grundstücksfläche.

Für den Aufwand der Herstellung der Grundstückszufahrten wird gemäß der Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz ein Kostenersatz in Höhe von ca. 70 € / m² hergestellte Zufahrtsfläche erhoben.

 

Die Unterlagen der Vorplanung werden zur Sitzung vorgelegt.

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemeindeordnung (GO)

Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

ca. 809.546,-

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

ca. 499.132,-

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen

30

Ca. 27.000,-

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

30

Ca. 16.600,-

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt (bei Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen

und Investitionszuschüssen nur die Auszahlungskonten angeben)

Nein

Jahr

Produktkonto

Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2009

2.630.94037

 

50.000,-

 

2010

54100.785200

5410001006

715.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorplanung für den 2. Bauabschnitt der Siedlung Waldheim im Ortsteil Basdorf zu bestätigen und auf dieser Grundlage die weitere Planung vorzunehmen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

keine