Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das
Ingenieurbüro Martina Hennersdorf hat im Auftrag der Gemeinde Wandlitz eine
Vorplanungsunterlage für den 2. Bauabschnitt (2. BA) der Siedlung Waldheim
vorgelegt, auf deren Grundlage nach entsprechender Bestätigung durch die
Gemeindevertretung und nach erfolgter Anliegerbeteiligung die weitergehende
Planung erfolgen soll. Der 2. BA
umfasst folgende Anliegerstraßen: ·
Lange
Straße, ab Zur Heide in südliche Richtung ·
Parkstraße,
ab Basdorfer Hauptstraße in südliche Richtung ·
Waldwinkel ·
Waldmeistersteig ·
Ginstergrund ·
Parkstraße
(Weg Nr. 4). Die
Straßen des 2. BA sind derzeit unbefestigt. Auf
Basis der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) und der
diesbezüglichen, aktuellen Arbeitshilfe für die Planung und den Entwurf von
Erschließungsstraßen, dem „Gemeindestraßen- Leitfaden Brandenburg“, wurden die
Straßen des 2. Bauabschnittes in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen und den
verfügbaren Straßenraumbreiten sowie nach Abwägung der Nutzungsansprüche als
Wohnstraßen bzw. Wohnwege geplant. Die
überwiegenden Nutzungsansprüche sind Erschließung, Aufenthalt, Spiel und
Freizeit. Daher
sind die Straßen des 2. BA als Mischverkehrsflächen ohne Anlage eines
gesonderten Gehweges geplant worden. Die Querschnittsbemessung
der Wohnstraßen und Wohnwege richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen, welches
in allen Anliegerstraßen der Siedlung Waldheim unter 150 Kfz / h liegt. In
Wohnstraßen ist der Begegnungsfall Pkw / Pkw maßgebend. Damit ergibt sich nach
der RASt 06 eine notwendige
Verkehrsraumbreite von 4,75 m. Vereinzelt
auftretende Begegnungsfälle Lkw / Pkw (z. B. durch die Müllentsorgung) müssen
möglich sein, sind jedoch für die Fahrbahnbreite bzw. Fahrgassenbreite nicht
maßgebend. Die
gesamte Siedlung Waldheim ist verkehrsrechtlich als Zone mit einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Die
Straßen sind als gleichrangig eingestuft und unterliegen der Vorfahrtsregelung
„Rechts vor Links“. Aufgrund der daraus resultierenden Verkehrsberuhigung ist
in der Planung auf geschwindigkeitsdämpfende Einbauten verzichtet worden. Die
Regenentwässerung der bituminös befestigten Fahrbahnen erfolgt über offene
Muldenversickerungen bzw. über Rigolenversickerungsanlagen. Die
Errichtung von Rigolen zur Regenwasserversickerung ist aufgrund der geringen
verfügbaren Straßenraumbreiten in der Parkstraße, im Waldwinkel, im
Ginstergrund sowie in Teilbereichen der Langen Straße erforderlich. In den
vorliegenden Unterlagen zur Vorplanung sind die Grundstückszufahrten in ihrer
derzeitigen Anzahl und Lage dargestellt. Diese sollen im Rahmen der
Straßenausbaumaßnahme in Pflasterbauweisen hergestellt werden. Im Zuge
der Vorplanung ist für den südlichen Bereich der Parkstraße, den Waldwinkel,
den Waldmeistersteig und den Ginstergrund die Variante einer Ausbaubreite von
3,50 m untersucht worden. Diese Ausbauvariante erfordert die Einrichtung eines
Einbahnstraßensystems im Waldwinkel und im südlichen Bereich der Parkstraße. Die Variante
der Errichtung der schmalen Einrichtungsfahrbahnen wird aus folgenden Gründen
durch die Gemeindeverwaltung nicht favorisiert. ·
Die Nutzung
der schmalen Einrichtungsfahrbahnen im Richtungsverkehr ist verkehrsrechtlich
schwer durchsetzbar. ·
Das Halten
bzw. Parken von Kfz (z.B. der Müllentsorgung) führt zur Unterbrechung des
Verkehrsflusses und resultierend zur Benutzung der unbefestigten Straßenneben-
und Muldenbereiche. ·
Die mit der
Herstellung der schmalen Fahrbahnen gewonnen unbefestigten Straßennebenbereiche
sind für eine offene Muldenversickerung unzureichend und müssen durch Rigolen
ergänzt werden. ·
Die
Baukostenersparnis ist im Verhältnis zu einer Zweirichtungsfahrbahn der Breite
von 4,75 m minimal und steht in keinem Verhältnis zu den zukünftigen
Instandhaltungskosten.
Analog
der Wegebeleuchtung im angrenzenden 1. BA der Siedlung Waldheim ist eine
einseitige Anordnung von Mastaufsatzleuchten des Typs „Lisa“ der Fa. SLF mit
einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m vorgesehen. Die Lichtpunktabstände betragen im
Mittel ca. 33 m. Auf
Basis der derzeit laufenden Baumaßnahme zum Ausbau des 1. BA der Siedlung
Waldheim ist eine Kostenschätzung zur Vorplanung vorgenommen worden. Unter der
Berücksichtigung einer Ausbaubreite der Fahrbahnen von 4,75 m belaufen sich die
Investitionskosten für den 2. BA der Siedlung Waldheim auf ca. 809.546,- €
brutto. Auf
Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung ergibt sich bei einem
Anliegerbeitragssatz von 65% ein voraussichtlicher Umlagesatz von ca. 3,70 € /
m ² anrechenbare Grundstücksfläche. Für den
Aufwand der Herstellung der Grundstückszufahrten wird gemäß der
Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz ein Kostenersatz in Höhe von
ca. 70 € / m² hergestellte Zufahrtsfläche erhoben. Die
Unterlagen der Vorplanung werden zur Sitzung vorgelegt. Gesetzliche Grundlagen Gemeindeordnung
(GO) Richtlinie für
die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Gemeindestraßen-Leitfaden
Brandenburg Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI) Finanzielle
Auswirkungen: ja
Investitionen, Erwerb
von Sachanlagevermögen, Investitionszuschüsse
Abschätzung der
Auswirkungen im Ergebnishaushalt
Veranschlagung im
Haushalt (bei Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen und
Investitionszuschüssen nur die Auszahlungskonten angeben)
Erträge
und Aufwendungen (wenn
nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorplanung für den 2. Bauabschnitt der Siedlung Waldheim im Ortsteil Basdorf zu bestätigen und auf dieser Grundlage die weitere Planung vorzunehmen. Anlagen: keine |
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