Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0149  

 
 
Betreff: Bestellung der Gemeindewehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Müller, Anke
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.12.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Der Träger des örtlichen Brandschutzes hat gemäß § 28 Abs
Begründung / Erläuterung

 

Der Träger des örtlichen Brandschutzes hat gemäß § 28 Abs. 1 Ziff. 2 BbgBKG die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertretung nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr und im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister zu bestellen. Der Träger des örtlichen Brandschutzes ist die Gemeinde Wandlitz (§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 BbgBKG). Die Bestellung soll unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren erfolgen (§ 28 Abs. 4 Satz 2 BbgBKG).

 

Der amtierende Gemeindewehrführer, Herr Jäger, hat mit Wirkung zum 31.12.2009 seinen Rücktritt erklärt. Der Stellvertretende Gemeindewehrführer, Herr Salvat-Berg, wird mit Wirkung zum 01.01.2010 durch den Landrat zum Kreisbrandmeister berufen. Daher ist es erforderlich, eine neue Gemeindewehrführung zu benennen.

 

Am 14.10.2009 erfolgte im Rahmen einer Wehrführerberatung die Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz. Diese sprachen sich mehrheitlich für die Kameraden Carsten Pranz, Ortswehr Schönwalde, und Christian Berbig, Ortswehr Wandlitz, aus. Herr Pranz hat bereits seit dem 16.02.2002 die Funktion des Stellvertretenden Amtswehrführers / Gemeindewehrführers inne. Herr Berbig ist Wehrführer der Ortswehr Wandlitz.

 

Im Rahmen der Benehmensherstellung wurde dem amtierenden Kreisbrandmeister mit Schreiben vom 12.11.2009 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Pranz als Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz zum 01.01.2010 für die Dauer von sechs Jahren zu berufen. Er erfüllt die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.

 

Herr Berbig soll die Funktion des Stellvertretenden Gemeindewehrführers übernehmen. Aufgrund seiner Tätigkeit als Hallenwart der Sporthalle Wandlitz ist er insbesondere auch tagsüber verfügbar. Die ihm noch fehlenden Qualifikationen als Leiter einer Feuerwehr und Führer von Verbänden sind innerhalb von zwei Jahren zu erwerben (§3 Abs. 6 Satz 3 TVFF). Daher ist die Ernennung zunächst auf zwei Jahre zu befristen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 Abs. 1 Ziff. 1, § 28 Abs. 1 Ziff. 2, § 28 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) vom 24.05.2004

 

§ 3 Abs. 6 Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr – TVFF) vom 04.07.2008

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

x

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

x

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

x

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

x

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

x

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

x

 

 

 

   Vermögenshaushalt

x

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, Herrn Carsten Pranz als Gemeindewehrführer zum 01.01.2010 für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit und Herrn Christian Berbig als Stellvertretenden Gemeindewehrführer zum 01.01.2010 für die Dauer von zwei Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu bestellen.