Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0147  

 
 
Betreff: außerplanmäßige Kreditablösung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kitzler, Christian
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.12.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Am 31
Begründung / Erläuterung

Am 31.10.2009 endete die Zinsbindungsfrist für einen Kredit bei der Nord LB. Der Kredit wurde am 01.11.1999 vom damaligen Amt Wandlitz i.H.v. 1.600.000 DM aufgenommen. Die umzuschuldende Kreditsumme beträgt 545.378,00 €. Der Zinssatz im Falle einer Verlängerung würde 3,59% p.a. betragen.

Ferner läuft am 30.11.2009 die Zinsbindungsfrist für einen zweiten Kredit bei der Deutschen Kreditbank aus. Der Kredit wurde ebenfalls vom damaligen Amt Wandlitz im Jahr 1999 aufgenommen. Die Kreditsumme betrug 509.148 DM. Die umzuschuldende Summe beträgt 130.161,63 €.

 

Werden beide Kredite abgelöst, spart die Gemeinde Wandlitz im Jahr 2010 etwa 23 T€ Zinsen, bis 2013 (Finanzplanungszeitraum) kumuliert etwa 85 T€.

Da die gesparten Zinsausgaben direkt den Ergebnishaushalt im Jahr 2010 entlasten, empfiehlt die Verwaltung die Sondertilgung.

Die Entwicklung der Ausgaben im Jahr 2010 hat gezeigt, dass größere Einnahmeausfälle ausblieben. Die Haushaltsplanung für die Jahre 2011 berücksichtigt bereits Einnahmerückgänge auf Grund der Wirtschaftskrise. Dennoch konnte ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden.

Die Liquiditätssituation der Gemeinde Wandlitz ist gut. Bis 2013 kann der Finanzhaushalt weitgehend stabil gehalten werden.

 

Die Finanzierung soll durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen (derzeitig geplanter Stand per 31.12.2009: 6.146.271,61 €). Inwieweit die Entnahme der allgemeinen Rücklage überhaupt erforderlich ist, oder ob im Rahmen der  Jahresrechnung auf eine Entnahme zumindest teilweise verzichtet werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch ungewiss. Die bislang bekannten Mehreinnahmen werden für die Kompensation der Forderungsabschreibung (siehe BV-GV/2009-0145) verwendet.

 

Gesetzliche Grundlagen

§28 Abs.2 Punkt 16 BbgKVerf.,

§ 2 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

675.540,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2009

1.313.100,00

2.91000.97700

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die außerplanmäßige Tilgung des Darlehens bei der Nord LB in Höhe von 545.378,00 € und die außerplanmäßige Tilgung des Darlehens bei der DKB in Höhe von 130.161,63 €. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.