Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung bestimmt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses. Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus Gemeindevertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigtes Mitglied. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gemäß § 49 BbgKVerf i.V. m. § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde gebildet. Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus neun Mitgliedern und dem Bürgermeister. Auf Grund seines Amtes erhält der Bürgermeister einen Sitz mit Stimmrecht. Die Gemeindevertretung bestellt die Mitglieder nach § 41BbgKVerf aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode. Die Sitze werden auf Grund von Vorschlägen der Fraktionen verteilt. Die Zahl der Sitze wird mit der Zahl der Mitglieder der Fraktion vervielfacht und durch die Zahl der Mitglieder aller Fraktionen geteilt. Jede Fraktion erhält zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Die weiteren Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile auf die Fraktionen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen. Jede Fraktion kann einen oder mehrere Stellvertreter benennen. Diese können in dem jeweiligen Ausschuss jedes von der Fraktion vorgeschlagene Mitglied vertreten. Scheidet ein Mitglied aus, so geht der Sitz auf den in der Reihenfolge ersten Stellvertreter über. Gesetzliche Grundlagen §§ 41, 49 BbgKVerf Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestellt aus der Mitte der Gemeindevertretung, auf Vorschlag der Fraktionen, neun Mitglieder und den Bürgermeister in den Haupt- und Finanzausschuss sowie deren Stellvertreter. Mitglieder: Stellvertreter 1. ………………………………… ……………………………………………… 2. ………………………………… ………………………………………………. 3. ………………………………… ………………………………………………. 4. ……………………………….. ……………………………………………… 5. ………………………………. ……………………………………………… 6. ………………………………... ………………………………………………. 7. ………………………………… ………………………………………………. 8. ………………………………….. ………………………………………………. 9. ………………………………….. ………………………………………………. |
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