Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0005  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Böhme, Angelika
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.10.2008 
konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
2008 -Geschäftsordnung Vergleich alte und neue
2008- Geschäftsordnung

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Die in der Geschäftsordnung geregelten Verfahrensfragen betreffen insbesondere das Verfahren innerhalb der Gemeindevertretung, ihren Ausschüssen, den Ortsbeiräten und Beiräten für Interessengruppen in der Gemeinde.

 

Die Änderungen der Geschäftsordnung im Einzelnen:

§ 1             Einberufung der Gemeindevertretung                         (pflichtige Regelung)

-         Pflicht zur Formulierung der Form der Einladung (Frist) - Ladungsfrist ist mit sieben Kalendertagen festgelegt, wobei der Sitzungstag in die Ladungsfrist einbezogen wird.

-         Pflicht zur Regelung einer verkürzten Ladungsfrist in dringenden Fällen

(§ 34 Abs. 4 BbgKVerf)

 

§ 2            Tagesordnung der Gemeindevertretung             (pflichtige Regelung)

-         Antragsfrist zur Aufnahme in die Tagesordnung mindestens 12 Tage vor Sitzungstermin, wobei der Sitzungstag nicht bei der Frist berücksichtigt wird.

-         Vorschläge zur Aufnahme von mindestens 10 v.H. der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter

(§ 35 Abs. 1 S.1 BbgKVerf)

-          Aufnahme der Regelung nach § 35 Abs. 2 S. 3 , dass die Absetzung von Tagesordnungspunkten nur mit Zustimmung der Person oder Personengruppe erfolgen darf, die die Aufnahme in die Tagesordnung veranlasst hat.

 

§ 4             Einwohnerfragestunde             (redaktionelle Änderung)

-         Regelungen zur Einwohnerfragestunde erfolgen einer Satzung über die Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner.

 

§ 5             Anfragen an die Mitglieder der Gemeindevertretung (redaktionelle Änderung)

-         Regelungen erfolgen in der Satzung über die Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner

 

§ 6             Zulässigkeit von Bild- und Tonaufzeichnungen              (fakultative Regelung)

-         § 36 Abs. 3 der BbgKVerf  lässt die Möglichkeit der Regelung in der Geschäftsordnung zu.

 

§7            Sitzungsablauf            (redaktionelle Änderungen)

-         Festlegungen zum Umgang mit Tagesordnungspunkten, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln sind.

 

§ 11     Abstimmungen            (pflichtige Regelung)

-          Festlegung eines Quorum für  den Antrag auf namentliche Abstimmung  § 39 Abs. 1 S. 3

§ 12            Wahlen                      (Anpassung an die gesetzliche Regelung)

-         Durchführung von Wahlen nach §§ 40 und 41 der BbgKVerf

 

§ 13             Niederschrift              (Anpassung an die gesetzliche Regelung)

-         Unterzeichnung der Niederschrift nur noch vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung

-         Zulässigkeit der Tonbandaufzeichnungen zur Fertigung der Niederschrift

-         § 42 BbgKVerf

 

§ 15            Verfahren in den Ausschüssen            (Anpassung an die gesetzliche Regelung)

            §§ 43, 44 BbgKVerf

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 Abs.2 Pkt.2 der BbgKVerf

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage 2 beigefügte  Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz.

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1 :             Vergleich z.Zt. gültige und neu zu beschließenden Geschäftsordnung

Anlage 2 :            Geschäftsordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2008 -Geschäftsordnung Vergleich alte und neue (110 KB)    
Anlage 2 2 2008- Geschäftsordnung (37 KB)