Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0003  

 
 
Betreff: Wahl der Stellvertreter des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Böhme, Angelika
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.10.2008 
konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Bei der Vertretung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung ist bei der Vertretungsbefugnis eine bestimmte Reihenfolge festzulegen, die es ausschließt, gleichberechtigte Vertreter zu wählen.

Die Vertreter werden nur für den Fall der Verhinderung des Vorsitzenden gewählt.

Die Wahl der einzelnen Vertreter erfolgt nach den Vorschriften über die Einzelwahl im § 40 BbgKV

 

Das in den Absätzen 2-4 geregelte Wahlverfahren lautet wie folgt:

 

(2) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt.

(3) Der zweite Wahlgang findet zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang

die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Haben mehr als zwei Personen die höchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Hat eine Person die höchste und mehr als eine Person die zweithöchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(4) Steht im ersten oder zweiten Wahlgang nur eine Person zur Wahl, so ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja-als Neinstimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, ist die

Wahl beendet. Es kann eine erneute Wahl stattfinden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 33 (2) Bbg KVerf

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz wählt aus ihrer Mitte  drei Stellvertreter des Vorsitzenden der Gemeindevertretung:

 

  1. Stellvertreter: …………………………………………………..

 

  1. Stellvertreter:……………………………………………………

 

  1. Stellvertreter: …………………………………………………..