Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0002  

 
 
Betreff: Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Böhme, Angelika
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.10.2008 
konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

In amtsfreien Gemeinden wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte den Vorsitzenden.

 

Die Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung erfolgt nach den Vorschriften über die Einzelwahlen im § 40 BbgKVerf.

 

Das in den Absätzen 2-4 geregelte Wahlverfahren lautet wie folgt:

 

(2) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt.

(3) Der zweite Wahlgang findet zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang

die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Haben mehr als zwei Personen die höchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Hat eine Person die höchste und mehr als eine Person die zweithöchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(4) Steht im ersten oder zweiten Wahlgang nur eine Person zur Wahl, so ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja-als Neinstimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, ist die

Wahl beendet. Es kann eine erneute Wahl stattfinden.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 33 (2)  BbgKVerf

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen: ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz wählt aus ihrer Mitte

 

Herrn/Frau ……………………………………..

 

als VorsitzendenVorsitzende der Gemeindevertretung.

Anlagen:

Anlagen: