Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß § 15 Abs. 1 bis 4 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes beruft die Gemeindevertretung für das Wahlgebiet der Gemeinde Wandlitz einen Wahlleiter und einen Stellvertreter. Die Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters gilt für sämtliche kommunale Wahlen und Abstimmungen, die während der Amtszeit im Wahlgebiet durchgeführt werden. Als Wahlleiterin wird Frau Gabriele Füssel (Sachgebietsleiterin Liegenschaften) vorgeschlagen. Sie übt diese Aufgabe seit der Kommunalwahl 1998 aus und hat ihre Eignung bewiesen. Als Stellvertreterin wird Frau Gudrun Gorn (Sachgebietsleiterin Personalangelegenheiten) vorgeschlagen. Frau Gorn war bisher als Wahlvorsteherin eingesetzt. Gesetzliche Grundlagen § 15 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beruft zur Vorbereitung der Kommunalwahlen 2008 Frau Gabriele Füssel als Wahlleiterin der Gemeinde Wandlitz und Frau Gudrun Gorn als Stellvertreterin. Anlagen: keine |
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