Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Flur 4, Flurstück 146, eine Lagerhalle zu errichten. Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet von Schönwalde. Im Gewerbegebiet ist das geplante Vorhaben nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zulässig. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 34 Baugesetzbuch (BauGB) Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Errichtung der Lagerhalle zu. Anlagen: 4 Seiten A 4 |
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