Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2006-0486  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Lehmannstraße", Gemarkung Wandlitz
Erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
22.08.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.08.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.09.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.09.2006 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
B-Plan Lehmannstraße

Im Rahmen der Erarbeitung der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Lehmannstraße“ ergab sich eine etwa 30%ige Reduzierung der für die Kleinkläranlage notwendigen Grundstücksfläche
Begründung / Erläuterung

 

Im Rahmen der Erarbeitung der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Lehmannstraße“ ergab sich eine etwa 30%ige Reduzierung der für die Kleinkläranlage notwendigen Grundstücksfläche. Durch eine geringfügige Änderung der Parzellierung und Anpassung der Baugrenzen ist ein zusätzliches Baugrundstück entstanden.

Aufgrund dieser Änderung, die die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich. 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 4a Abs. 3 und 13 BauGB

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.  Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Lehmannstraße“ in der Gemarkung Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.

 

2.  Der Entwurf zum Bebauungsplan „Lehmannstraße“ ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 4a Abs. 3 und 13 BauGB erneut auszulegen und es sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 4a Abs 3 und 13 BauGB die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

3.  Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang nur zum geänderten Teil des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.

 

4.  Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 auf 2 Wochen verkürzt werden kann.

 

5.  Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

6.  Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Planentwurf (Stand: Juni 2006)

Umweltbericht (Stand: August 2005)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan Lehmannstraße (1299 KB)