Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Rahmen der Erarbeitung der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Lehmannstraße“ ergab sich eine etwa 30%ige Reduzierung der für die Kleinkläranlage notwendigen Grundstücksfläche. Durch eine geringfügige Änderung der Parzellierung und Anpassung der Baugrenzen ist ein zusätzliches Baugrundstück entstanden. Aufgrund dieser Änderung, die die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 4a Abs. 3 und 13 BauGB § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Lehmannstraße“ in der Gemarkung Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Lehmannstraße“ ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 4a Abs. 3 und 13 BauGB erneut auszulegen und es sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 4a Abs 3 und 13 BauGB die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang nur zum geänderten Teil des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.
4. Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 auf 2 Wochen verkürzt werden kann.
5. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
6. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Planentwurf (Stand: Juni 2006) Umweltbericht (Stand: August 2005)
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