Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2006-0197  

 
 
Betreff: Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Bäckerei
Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 183 a, Flur 4, Flurstück 1954
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340084/06
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
22.08.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.08.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
04.09.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 183, Flur 4, Flurstück 1954 ist die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Bäckerei beabsichtigt.

Im rechtswirksamen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz ist das Flurstück als gemischte Baufläche dargestellt. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Maßgebend ist hierbei die tatsächlich vorhandene, prägende Bebauung.   

Bedingt durch den Nutzungscharakter der Umgebungsbebauung ist die beantragte Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Bäckerei aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar und es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)

§ 3 Abs. 2 und § 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag „Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Bäckerei“ auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1954 zu.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(5 Seiten)

Auszug aus der Katasterkarte

Auszug aus dem Bauantrag