Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Ausschussmitglieder fragen sich, wie der Geltungsbereich zustande gekommen ist. Warum wurden die Flächen vor, neben und hinter dem Geltungsbereich nicht berücksichtigt (Briefmarkenplanung). Das Landschaftsschutzgebiet wird durch die Lage des Geltungsbereiches zerschnitten. Warum liegt der Geltungsbereich nicht näher an der L 100 oder näher in Richtung Annenhof?
Hr. U. Liebehenschel erläutert, dass dem Landkreis auch zwei Grundstücke in Basdorf für den Schulbau angeboten wurden. Der Landkreis hat nur der Fläche nahe Annenhof zugestimmt. Fr. Bierwirth bittet vorab zu klären, ob das Einvernehmen der Oberen Naturschutzbehörde erteilt wird. Weiter wird die verkehrliche Anbindung diskutiert. Es ist zu klären, wer die Kosten der Erschließung trägt.
Der Ausschuss bittet um Information, wie man zu diesem Geltungsbereich gekommen ist. Wer trägt die Erschließungskosten?
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt:
a) Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberschule Gemeinde Wandlitz – Basdorfer Weg“ für die Teilflächen der Flurstücke 166, 167 und 419 der Flur 1 sowie für das Flurstück 1922 der Flur 2 der Gemarkung Wandlitz.
b) Die öffentlich-rechtliche Widmung der vereinbarten Teilfläche des Flurstückes 166 der Flur 1 in der Gemarkung Wandlitz für den Zweck „Neubau und Betrieb der Oberschule Klosterfelde“.
c) Die Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung anzufragen.
d) Die Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.
e) Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Landkreis Barnim zur Übernahme der Planungskosten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 (Hr. Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 |
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