Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Am Bahnhof/Kegelbahn", Gemarkung Klosterfelde - Aufstellungsbeschluss -  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 26.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:37
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2023-0607 Bebauungsplan "Am Bahnhof/Kegelbahn", Gemarkung Klosterfelde
- Aufstellungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA31
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 26.06.2023
Federführend:K_Kämmerei Beteiligt:HB_Bauleitplanung
    Bgm
   K_Liegenschaften

  Frau Bohnebuck bezieht sich auf Punkt 6 des Beschlussvorschlages. Sie bittet die

  Verwaltung um Überarbeitung der Stellplatzsatzung bis zur Auslegung des

  Bebauungsplanes. Sie findet, dass gerade in Bahnhofsnähe auf Stellplätze verzichtet

  werden könne. Ihr sei wichtig, dass es zu einer Lösung komme, die für alle gelte. Es solle

  keine Einzellösung nur für dieses Bauvorhaben sein.

 

  Herr Borchert erklärt, dass es sich bei dem Bebauungsplan um ein Paket-Tauschvertrag

  handele. Es könne versucht werden, die Stellplatzsatzung anzupassen, was jedoch

  hinsichtlich der Zuständigkeit im Bereich Bauleitplanung und deren personelle Besetzung

  schwierig sei.

 

  Herr Braungard findet eine Änderung der Stellplatzsatzung ideal und informiert über

  bereits besprochene Möglichkeiten zur Ablöse, wobei die Kosten durch die Gemeinde

  getragen werden. Eine Stellplatzsatzungsänderung würde der Gemeinde nichts kosten.

 

  Frau Bohnebuck und Herr Borchert tauschen sich über die nicht mehr vorgesehene

  Tiefgarage sowie die Veränderung des Baukörpers aus. Frau Bohnebuck meint, dass die

  fehlende Tiefgarage die Ursache für das Problem mit den Stellplätzen sei.

  Gleichzeitig ist sie mit der Kostenübernahme der Gemeinde für die Ablöse nicht

  einverstanden.

 

  Es folgt eine rege Diskussion der Mitglieder des Hauptausschusses zur Änderung der

  Stellplatzsatzung.

 

  Frau Bohnebuck gibt die ergänzende Formulierung des Beschlussvorschlages zu

  Protokoll:

  Um die Befreiung der Stellplätze zu erreichen, wird die Verwaltung bis zum 30.04.2024

  beauftragt, die Stellplatzsatzung zu ergänzen.“

 


Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen:

 

BV-GV/2023-0588

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bahnhof/Kegelbahn“ in der Flur 3 auf den Flurstücken 852/3, 1457, 1171, 838/1, 1167 (teilw.), 1485 (teilw.), 1173 und 1170 gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren mit folgendem Planungsziel:

 

Errichtung eines dreigeschossigen Wohngebäudes, Errichtung eines Kegelbahngebäudes

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Vergabe der Planungsleistungen für diesen   Bebauungsplan zu beschließen, ohne dass ein Beschluss der Gemeindlichen Gremien zur Vergabe von Planungsleistungen herbeigeführt werden muss.

 

  1. Es sind entsprechende Honorarangebote gemäß der HOAI anzufordern und die notwendigen Kosten im Haushalt einzustellen.

 

  1. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

 

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Gemeinde befreit oder löst alle über 24 Stellplätze notwendigen Stellplätze ab, max. jedoch 50% aller notwendigen Stellplätze. Etwaige Kosten für die Ablöse trägt die Gemeinde. Um die Befreiung der Stellplätze zu erreichen, wird die Verwaltung bis zum 30.04.2024 beauftragt, die Stellplatzsatzung zu ergänzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung: -

Enthaltung: -