Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Wendland gibt den Hinweis, dass im A5 beschlossen wurde, Kassenarztpraxen im Beschluss mit aufzunehmen und keine Privatarztpraxen.
Frau Bierwirth ist mit der Formulierung im Beschlusstext „der Bürgermeister wird ermächtigt“ nicht einverstanden und möchte es streichen lassen.
Herr Borchert erklärt, dass wenn es Änderungen gebe, diese selbstverständlich dem gemeindlichen Einvernehmen zugeführt werden.
Herr Braungard berichtet von ausführlichen Beratungen mit dem Ortsbeirat Klosterfelde und dem Wunsch der Klosterfelder, schnellstmöglich eine neue Arztpraxis zu erhalten.
Frau Bohnebuck merkt an, dass die Geschossigkeit offengelassen wurde.
Herr Borchert verneint dies und zitiert aus dem Konzept, Seite 2, unter Baubeschreibung im 2. Abschnitt: „Die geplanten Gebäude sind wie das bereits bestehende Gebäude Hausnummer 7-9 drei-geschossig und erhalten jeweils ein ausgebautes Dachgeschoss mit Gauben- und Dachflächenfenstern sowie Elementen zu Solar- und Energienutzung.“
Frau Bierwirth sagt, sie unterstütze das Vorhaben, beantragt aber gleichzeitig, das gemeindliche Einvernehmen nicht pauschal auf den Bürgermeister zu übertragen.
Der Antrag von Frau Bierwirth wird mit 3 Zustimmungen und 4 Gegenstimmen abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der AIP Ambulante Intensiv Pflege GmbH, Prenzlauer Chaussee 176 a in Wandlitz für zwei Teilflächen des Flurstückes 1416 der Flur 3 der Gemarkung Klosterfelde zur Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung, einer Hausarztpraxis sowie die Schaffung von Wohnraum in Rahmen des Betreuten Wohnens für einen jährlichen Erbbauzins von 4% des Grundstückswertes, auf der Basis von 200 €/m².
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5 Ablehnung: - Enthaltung: 2
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||