Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Striegler erläutert den Grund des Antrages zur Einberufung der Sondersitzung und vertritt im Namen seiner Fraktion die Auffassung, dass nicht alle Möglichkeiten hinsichtlich des Naturschutzes und hinsichtlich Überschreitungen des Baugesetzes innerhalb der jeweiligen Beratungen genutzt wurden.
Herr Scheunig stellt fest, dass die Beschlüsse und die damit verbundene Beratung bereits erfolgt seien. Er schlägt vor, dass der zukünftige Umgang heute beraten wird.
Frau Bierwirth hat in Erfahrung gebracht, dass die Frist zum Widerspruch am 09.04.2023 ablaufen würde und möchte wissen, ob das genannte Datum korrekt sei.
Herr Borchert erklärt, dass der fristwahrende Widerspruch bereits eingelegt wurde. Die Begründung befindet sich in Bearbeitung und wird nachgereicht.
Frau Guse und Frau Bierwirth erfragen, ob die Umsetzung bis zur Frist erfolgt.
Der Bürgermeister klärt auf, dass der reine Widerspruch als Rechtsmittel ausreichend ist. Der Haptamtsleiter bestätigt dies.
Es entsteht eine kontroverse Diskussion zum Verfahren, zum Werdegang der Beratung durch die gemeindlichen Gremien und zur Beanstandung des Bürgermeisters.
Frau Mauersberger betritt die Beratung um 18.14 Uhr.
Herr Woehrlin erinnert an seine bauchfachlichen Beitrag im Ausschuss 2 und seine eingereichten Dokumente. Er kritisiert, dass die Inhalte nicht eingearbeitet wurden.
Herr Uwe Liebehenschel stellt klar, dass dies einer Aufnahme durch eine Fraktion oder ein Gremium bedarf.
Der Hauptamtleiter erläutert nochmals das Verfahren einer Beanstandung.
Weiterhin wird kontrovers über die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Untere Bauaufsichtsbehörde diskutiert. Es wird über das damit verbundene Verfahren beraten.
Herr Hintze verlässt den Saal.
Frau Bierwirth möchte in Erfahrung bringen, welche Wirkung die Beanstandung des Bürgermeister auf die einzureichende Begründung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde habe.
Der Bürgermeister klärt auf, dass der Beschluss gehemmt sei. Das Verfahren bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde allerdings nicht. Er betont, dass die Bauverwaltung im Rechtsrahmen agiert.
Herr Hintze betritt die Beratung um 18:37 Uhr.
Herr Bury ist der Auffassung, dass der Erfolg eines Verfahrens davon abhänge, wie das Verfahren geführt werde. Er verweist auf die Beschlussfassung der Gemeindevertretung und stellt fest, wenn keine Begründung erfolge, entscheidet die Behörde nach Aktenlage.
Herr Uwe Liebehenschel macht nach einer intensiven Diskussion den Vorschlag die Willensbekundung der Gemeindevertretung und die aufgeführten Argumente in die Begründung aufzunehmen. Weiter schlägt er vor, die Beiträge von Herrn Woehrlin auch aufzunehmen.
Der Bürgermeister stellt klar, dass eine vollständige Übernahme des Vorschlags von Herrn Woehrlin ohne Überprüfung des Fachamtes nicht erfolgen wird.
Auf Vorschlag von Herrn Scheunig, sagt der Bürgermeister eine Erarbeitung der Begründung unter Berücksichtigung und Prüfung der Vorschläge von Herrn Woehrlin zu. Das Ergebnis wird den Mitgliedern des A1 und A2 zugesandt.
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