Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wandlitz erteilt die Zustimmung
zur Aufhebung der Beschlussvorlagen BV-A1/2018-0257 und BV-GV/2021-0293. zur Vergabe des Grundstücks 1 (Gemarkung Schönerlinde, Flur 4, Flurstücke 184 und 191) im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 181.470 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart. Eine Belastungsvollmacht wird in Höhe von max. 350.000 € erteilt. zur Vergabe des Grundstücks 2 (Gemarkung Schönerlinde, Flur 4, Flurstück 192) im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 170.200 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart. Eine Belastungsvollmacht wird in Höhe von max. 350.000 € erteilt. zum Verkauf des Grundstückes 3 (Gemarkung Schönerlinde, Flur 4, Flurstück 193 und Flur 5, Flurstück 510; „Chausseehaus“) zum Kaufpreis von 80.000 €. Der Ortsbeirat Schönerlinde wird in die Vergabeentscheidung einbezogen. Nachfolgend, im Falle der erfolglosen Ausschreibung zum Verkauf des Grundstücks zum Kaufpreis von 80.000 €, soll das Objekt über ein Grundstücks-Auktionshaus zum vom Auktionshaus erzielten Kaufpreis veräußert werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 |
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