Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze hat dem zuständigem Fachamt (Tiefbauamt) Berichtigungen gesendet und möchte in Erfahrung bringen, wie damit umgegangen wird. Des Weiteren bezieht er sich auf seinen Redebeitrag im Bauausschuss. Er zitiert die europäische Kommission aus einem Schreiben, wie folgt: „Wir bestätigen allerdings, dass die Wenigen von Ihnen erwähnten wissenschaftlichen Studien, potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit im Umkreis von bis zu einem Kilometer des Windparks tragen.“.
Herr Hintze appelliert, dass das menschliche Wohlergehen gewahrt werden solle. Eine Wohnbebauung direkt zum Feld, ist seiner Auffassung nach, Vorsatz. Hier kann es aus verschiedenen Gründen zu menschlichen Schädigungen führen.
Frau Czok-Alm bedauert, dass keine Zuwegung für Rad.- und Fußgänger gefunden wurde.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.
Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“ wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
Der Beschluss über die Genehmigung der Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen, wenn die voraussetzende Verpflichtung des Vorhabenträgers aus der Kostenvereinbarung erfüllt ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 11 Ablehnung: 3 (Hintze) Enthaltung: einige
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