Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Klosterfelder Hauptstraße 37", Flur 7, Gemarkung Klosterfelde - Satzungsbeschluss -  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 18
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:11
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2022-0500 Bebauungsplan "Klosterfelder Hauptstraße 37", Flur 7, Gemarkung Klosterfelde
- Satzungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA31
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 10.10.2022
Aktenzeichen:K 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    Bgm_Stabsstellen
   HB AL
   HB_Hochbau
   TB_Tiefbau
   TB_Strassenverwaltung
   HA_Hauptamt

Herr Hintze hat dem zuständigem Fachamt (Tiefbauamt) Berichtigungen gesendet und möchte in Erfahrung bringen, wie damit umgegangen wird.

Des Weiteren bezieht er sich auf seinen Redebeitrag im Bauausschuss. Er zitiert die europäische Kommission aus einem Schreiben, wie folgt: „Wir bestätigen allerdings, dass die Wenigen von Ihnen erwähnten wissenschaftlichen Studien, potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit im Umkreis von bis zu einem Kilometer des Windparks tragen.“.

 

Herr Hintze appelliert, dass das menschliche Wohlergehen gewahrt werden solle. Eine Wohnbebauung direkt zum Feld, ist seiner Auffassung nach, Vorsatz. Hier kann es aus verschiedenen Gründen zu menschlichen Schädigungen führen.

 

Frau Czok-Alm bedauert, dass keine Zuwegung für Rad.- und Fußgänger gefunden wurde.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.

 

Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“ wird gebilligt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

 

Der Beschluss über die Genehmigung der Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen, wenn die voraussetzende Verpflichtung des Vorhabenträgers aus der Kostenvereinbarung erfüllt ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  11

Ablehnung:   3 (Hintze)

Enthaltung: einige