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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
- dass die Gemeindeverwaltung erneut beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich (Hintze) Ablehnung: Enthaltung:
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