Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Pandemie- und krankheitsbedingte Teilschließungen sowie eingeschränkte Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten der Gemeinde Wandlitz, hier: Anpassung der Elternbeiträge im ersten Halbjahr 2022  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
TOP: Ö 12
Gremium: A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2022-0475 Pandemie- und krankheitsbedingte Teilschließungen sowie eingeschränkte Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten der Gemeinde Wandlitz, hier: Anpassung der Elternbeiträge im ersten Halbjahr 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:B
Der Bürgermeister
Federführend:B_Bildungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm

Der TO wird geöffnet. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.

 

Herr Bergner fragt an, wie viele Eltern es wie Herrn W. betreffen würde.

 

Wir können das aktuell nicht ermitteln, so Frau Meyer-Kuntzsch. Es gibt die Anwesenheitslisten, die aus datenschutzrechtlichen Gründen eigentlich nicht verwertet werden dürfen (so Auffassung des ehemaligen Datenschützers). Eine nachträgliche Erfassung ist schwierig und umfangreich. Es geht nur über eine Pauschalisierung. Es wird auf die Diskussionen im ersten Lockdown hingewiesen.

 

Frau Moser verweist auf vorhandene Listen und das Datenschutzproblem.

 

Frau Meyer-Kuntzsch merkt nochmals den wahnsinnigen Aufwand an und gibt den Hinweis, dass es für kommunale Kitas keine Insellösung gibt. Auch für Kitas in freier Trägerschaft müsste diese Regelung dann angewandt werden. Zudem sind die Betriebskosten tatsächlich entstanden.

 

Frau Tanzer-Heckert fragt nach den anderen Horten.

 

Die Daten wurden auf den Listen erhoben, um eine Nachverfolgung bei einer möglichen Corona-Infektion zu gewährleisten, so Frau Papadopulos. Der Erhebungsgrund bezieht sich allein auf die Corona-Nachverfolgung und die daraus resultierenden Folgemaßnahmen.

 

Die Extremfälle müssten doch ermittelbar sein, so Herr Bergner.

 

Auch Kita-Kinder waren über mehrere Monate nicht in der Einrichtung, so Frau Meyer-Kuntzsch.

 

Herr Bergner spricht sich dafür aus, eine Ermittlung zur nächsten GV oder zur nächsten

A3 – Sitzung vorzunehmen.

 

Frau Meyer-Kuntzsch fragt nach dem Zeitrahmen, welcher erfasst werden soll.

 

Herr Bergner empfiehlt, zwei Monate zu erfassen, die voll werden.

 

Frau Tanzer-Heckert verweist auf die Anwesenheitslisten in den Einrichtungen.

 

Auch diese Listen müssen nach sechs Monaten vernichtet werden, so Frau Meyer-Kuntzsch.

 

Herr Siebert fragt nach der Höhe des zu entrichtenden Kostensatzes im Hort je Monat. Für den Arbeitnehmer ersetzt das Bundesland die Kosten der Pandemie.

 

Die Eltern, welche ihre Kinder u.a. wegen Corona zu Hause betreut haben, bekommen eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (gemäß Beschluss für den Hort Klosterfelde), so Frau Meyer-Kuntzsch.

 

Frau Urrutia-Grothe vertritt die Auffassung, dass die Rückzahlung vom Bundesministerium erfolgen muss. Diese sind im Haushaltsplan der Gemeinde nicht berücksichtigt. Sie ist für ein System, dass der Hort berücksichtigt wird.

 

Der Hort hatte auch eingeschränkte Öffnungszeiten, so Frau Meyer-Kuntzsch. Und das Land Brandenburg wird keine finanziellen Mittel bereitstellen. Eltern konnten weiterhin ihre Kinder betreuen lassen, es war eine freiwillige Entscheidung der Eltern.

 

Frau Moser gibt zu Bedenken, dass es bereits jetzt bei einer 3-wöchigen Kur oder einer längeren Abwesenheit zu Beitragsminderungen kommt. Die Pandemie ist eine derartige Beeinträchtigung.

 

Die Pandemie ist höhere Gewalt, so Frau Meyer-Kuntzsch und nicht Bestandteil der Satzung.

 

Frau Nauen empfindet den Fall von Herrn W. als prägnant und empfiehlt, Extremfälle herauszusuchen sowie in Härtefällen eine Erstattung vorzunehmen.

 

Zur nächsten Sitzung des A 3 am 27.06.2022 ist hierzu ein Überblick zu geben.

 

Herr Siebert empfindet diese Angelegenheit als zu einseitig betrachtet.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt für die Teilschließung der Kita „Rappelkiste“ (außer Hort), OT Basdorf eine Anpassung in Höhe von 50 % für ein in 2022 gezahlten Elternbeitrag (ein Monat) zu erstatten und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Beträge den berechtigten Eltern mit dem Folgemonat zu verrechnen.
  2. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt für die eingeschränkten Öffnungszeiten in den kommunalen Einrichtungen einmalig eine Anpassung in Höhe von 50 % für ein in 2022 gezahlten Elternbeitrag (ein Monat) vorzunehmen und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Beträge den berechtigten Eltern mit dem Folgemonat zu verrechnen.
  3. Die Gemeindevertretung Wandlitz empfiehlt den Freien Trägern für die eingeschränkten Öffnungszeiten und die Teil-/Schließungen in deren Einrichtungen den Vorschlag (Beschluss) der Gemeinde Wandlitz umzusetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5 

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0