Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Berbig führt in die Beschlussvorlage ein. Es werden zwei Querungshilfen beantragt, weil insbesondere der Schülerverkehr dies in den bekannten Bereichen als notwendig erscheinen lässt, zumal die Bedarfsampel in diesem Bereich öfter ausfällt. Herr Hintze weist auf die rechtlichen Hürden für Querungshilfen, insbesondere auf die Abstandsregelungen hin. Auch wird von ihm erfragt, welche Querungshilfen gemeint sind. Herr Bury verweist auf die Ausarbeitungen von Herrn T., der bei der Frage des Verkehrs auf die Attraktivität nach den Gesichtspunkten der Sicherheit und Mobilität hinweist. Herr Hintze erfragt die finanziellen Auswirkungen. Frau Paulikat erläutert, dass zunächst nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung ein Termin mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde vereinbart wird, Die Bedarfsanmeldung wird über das Ordnungsamt erfolgen, die Kosten für mögliche Maßnahmen und wer diese trägt, ob Straßenbaulastträger oder Gemeinde, ist in diesem Termin mit zu klären.
Frau Mauersberger und Herr Wendland beantragen die namentliche Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung bis zum 30.06.2022 bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim eine Bedarfsanmeldung für zwei Querungshilfen für Fußgänger*innen zur Querung der L100 in Basdorf, eine im Bereich der Post und die zweite im Bereich der „Alten Wache“, vorzunehmen. Favorisiert wird die Anlage von Zebrastreifen inklusive Verkehrszeichen 350 gemäß StVO.
2. Im Vorfeld oder im Zusammenhang mit einem derartigen Antrag sollte die Verwaltung mindestens einen Vor-Ort-Termin mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde vereinbaren.
3. Zur Umsetzung des Antrages sollten weitere Verkehrszählungen vorgenommen werden.
4. Des Weiteren ermutigt die Gemeindevertretung die Bürger*innen, einen eigenen Antrag an die Untere Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Brauer, Rico ja Berbig, Kerstin Enthaltung Hintze, Jürgen ja Krajewski, Jürgen ja Mauersberger, Ulrike ja Wendland, Frank ja Bury, Norbert ja
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||