Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Verfahren und Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Hauptverwaltungsbeamten  

 
 
(Sonder-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 10.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:40
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

Der Tagesordnungspunkt wird umfangreich debattiert.

Es wird stark kritisiert, dass die Gemeindevertreter über das Vorliegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde aus der Presse erfahren haben und nicht durch den Vorsitzenden selbst informiert wurden.

 

Herr Uwe Liebehenschel erklärt das allgemeine Verfahren. Dienstaufsichtsbeschwerden werden an ihn als Vorsitzenden gerichtet und er setzt sich mit der Leitung des Hauptamtes in Verbindung, um zu eruieren. Über das Ergebnis wird die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung informiert.

Die Bewertung dieses komplexen Rechtsfalls durch die Kommunalaufsicht sei noch ausstehend.

 

Einige Mitglieder zeigen sich mit der aktuellen formalen Handhabung unzufrieden und regen eine Beratung in der AG „Satzung“ an, um eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung oder Geschäftsordnung zu verankern.

 

Frau Bohnebuck meint, dass die Gemeindevertretung als Gremium entscheiden sollte, wie verfahren werden soll. Sie regt die Bildung von zeitweiligen Ausschüssen an.

 

Frau Bierwirth findet die Einbeziehung der Fraktionsvorsitzenden sinnvoll, um gemeinsam das Vorgehen zu beraten.

 

Der Vorsitzende macht mehrfach deutlich, dass keine Inhalte der Dienstaufsichtsbeschwerde in öffentlicher Sitzung besprochen werden dürfen.

Im Laufe der Diskussion entschuldigt sich Herr Liebehenschel dafür, dass er die Mitglieder in der Sitzung vom 10.02.2022 nicht über das Vorliegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde informiert hat.

 

Als alt gedienten Gemeindevertreter erschreckt Herrn Seefeldt die Kultur in der Gemeindevertretung zutiefst. Ziel sollte es sein, Beschlüsse zum Wohle der Gemeinde umsetzen.

 

Herr Seefeldt: „Ich erkläre heute zu Protokoll, den Austritt aus der SPD-Fraktion. Mein Mandat werde ich natürlich behalten, denn das hat mir der Wähler gegeben. Und der Wähler gibt mir dieses Mandat schon seit fast 30 Jahren. In den vielen hunderten Gesprächen, die ich mit meinen Wählern geführt habe, kam immer wieder zum Vorschein, dass es nicht um die Parteizugehörigkeit geht, sondern es geht darum, was derjenige tut, wie ehrlich er ist und wie direkt er auf die Leute zu geht und das werde ich auch weiterhin beibehalten, als fraktionsloser Gemeindevertreter. Ich werde weiterhin meine ganze Kraft dafür einsetzen, dass wir in der Gemeinde einen positiven Ruf nach außen und eine gute Entwicklung nach innen haben.“

 

Herr Bury findet es elementar wichtig, dass geklärt wird, wie ganz grundsätzlich mit Dienstaufsichtsbeschwerden umgegangen wird. Er betont dabei, dass die Gemeindevertretung ist der Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters ist und der Vorsitzende keine eigene Rechtsbeziehung zum Bürgermeister hat.

Die Bewertung von derartigen Beschwerden sollte seiner Meinung nach unter Einbeziehung der Gemeindevertretung oder der Fraktionsvorsitzenden erfolgen.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde öffentlich gemacht wurde bevor diese in der Gemeindevertretung diskutiert werden konnte.

Er erläutert, dass er in seiner Funktion als direkter Ansprechpartner fungiert, wenn es um den Hauptverwaltungsbeamten geht und führt Beispiele an.

 

Frau Bohnebuck stellt den Geschäftsordnungsantrag, diesen Tagesordnungspunkt und die weiteren Punkte im nichtöffentlichen Teil zu behandeln, um ein Ergebnis zu erzielen.

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung, dieser findet mehrheitliche Zustimmung. Unmittelbar danach stellt sich heraus, dass der Antrag missverstanden wurde. Herr Uwe Liebehenschel spricht sich dagegen aus, alle weiteren Punkte der Tagesordnung nichtöffentlich zu behandeln und gibt zu bedenken, dass die Öffentlichkeit gewahrt werden muss.

 

Die Abstimmung wird für die einzelnen Tagesordnungspunkte wiederholt.

 

Weiterbehandlung TOP 8 im nichtöffentlichen Teil:

mehrheitliche Zustimmung mit 2 Enthaltungen

 

Verschiebung TOP 9 in den nichtöffentlichen Teil:

mehrheitlich mit einigen Enthaltungen abgelehnt

 

Verschiebung TOP 10 in den nichtöffentlichen Teil:

mehrheitlich mit einigen Enthaltungen abgelehnt

 

Demnach verbleiben TOP 9 und TOP 10 im öffentlichen Teil.

Die Weiterbehandlung des TOP 8 erfolgt im nichtöffentlichen Teil.